Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. hat sich kritisch über die kommunale Erschließung von Brachflächen zur Baulandgewinning geäußert. Ökologisch bedenklich seien die von der Stadt vorangetriebenen Bauerschließungspläne für Gebiete wie Heide-Süd, Wörmlitz und Büschdorf. Dem gegenüber stehe eine gleichzeitige Abrissbilanz 14.000 Wohnungen seit der Wende.
Für den AHA leite sich aus diesen Fakten die Notwendigkeit einer Wohnraumpolitik in Halle (Saale) ab, welche ökologisch und sozial in Erscheinung treten muss. Immerhin weisen das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland eine tagtäglich Neuversiegelung von Boden im Umfang zwischen 80 und 90 ha Boden aus. Das entspricht in etwa einer Fläche von 66 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von zwischen 29.200 ha und 32.050 ha. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt München, welche 31 042,96 ha beträgt.
Der AHA wies in einer Presserklärung auf Beispiele auf für zu befürchtende bauliche Fehlentwicklung in der Stadt hin:
Geländebrachen in Büschdorf
Am 14.11.2001 fasste der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) mehrheitlich den Beschluss das Ökologische Schulzentrum in der Käthe-Kollwitz-Straße 14 in Halle - Büschdorf zum 30.11.2001 zu schließen. Das 2,85 ha große Gelände, welches bereits vor dem Jahre 1990 als Schulgarten genutzt wurde, befindet sich im städtischen Besitz und ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt. Im Zusammenhang mit der Schließung des Schulgartens erfolgte die Herauslösung eines Schulgartenteils für die Grundschule Büschdorf.
Ab der Mitte der neunziger Jahre bestand eine Vereinbarung zwischen der Stadt Halle (Saale) und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zur Zusammenarbeit bezogen auf das Ökologische Schulzentrum Halle – Büschdorf. Leider fand keine umfassende Umsetzung der Vereinbarung statt. Überlegungen des nunmehr aufgelösten AHA-Mitgliedsvereins Internationalen Erholungs- und Bildungswerkes e.V. (IEWB) zur Nutzung eines Teils des Geländes für Kinder- und Freizeitarbeit mit gärtnerischer Selbstversorgung in der Freizeit und Feriengestaltung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, welche auf Grund finanzieller Schwierigkeiten der Eltern nicht verreisen können, blieben bedauerlicherweise in der Anfangsphase stehen. Nunmehr hat das Berufliche Bildungswerk e.V. Halle – Saalkreis (BBW) große Teile des früheren Schulgartens von Unrat und Verbauungen beräumt. Das verschlossene Gelände wird ansonsten nicht mehr genutzt.
Wohngebiet am Heideweg - das Beispiel Dölau
Mit dem Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“, bei dem auf einer Fläche von ca. 0,8 ha in 6 Mehrfamilienhäusern 39 Mietwohnungen und eine Arzt-praxis sowie eine Tiefgarage entstehen sollen, besteht die dringende Gefahr, dass ein weiterer Verbindungskorridor der Dölauer Heide nach „außen“, ganz konkret zum Hechtgraben, verloren geht. Neben der Einschränkung des Austausches von Kalt- und Frischluft, verliert der Hechtgraben Aue, welche als Überflutungs- und Entwicklungs-raum für Fauna und Flora dienen sollte.
Abgesehen davon, dass eine derartige Wohnbebauung keinesfalls dem Ortsbild von Halle-Dölau entspricht und zudem den Ziel- und Quellverkehr mit Motorisiertem Individualverkehr verstärkten dürfte.
Für den AHA sei es vollkommen unverständlich, dass die GWG Wohnraum in Halle-Neustadt beseitigt hat und darauf orientiert weiteren Wohnraum abzubauen, aber hier
neuen Wohnraum aus dem Boden stampfen möchte. Zudem sieht der AHA Verquickung von Interessen zwischen dem Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) sowie des halleschen Stadtrates und der GWG. Immerhin säßen Stadträte und Dr. Bernd Wiegand im Aufsichtsrat der GWG. Insofern sei eine erforderliche unparteiische Wahrnehmung der Funktion der Planungsbehörde durch Halles Stadtrat und Verwaltung ernsthaft zu bezweifeln.
Der AHA hält es aus Gründen des Schutzes von Natur, Umwelt, Landschaft und Ortsbild für dringend geboten den Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ einzustellen und diese Fläche als Entwicklungsraum der Aue des Hechtgrabens und Ver-bindungskorridor zur Dölauer Heide zu sichern und zu schützen sowie entwickeln zu lassen. Die gegenwärtigen Entwürfe zum Bebauungsplan Nr. 162 "Dölau, Wohngebiet am Heideweg" - Abwägungsbeschluss- vom 25.07.2016 Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg" – Satzungsbeschluss- vom 18.08.2016 ignorieren die in den meisten der 582 Stellungnahmen vorgetragenen Bedenken und Hinweise. Dabei beruft man sich u.a. auf eine Stellungnahme zur hydrogeologischen Situation am Standort Heideweg Nr. 2, Halle (Saale) vom 09.02.2016, welche man beispielsweise auf Seite 30 der Stadt Halle (Saale) Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“
Abwägung, Anlage 1 vom 21.06.2016 zu einer „gutachterlichen Stellungnahme“ hochstilisiert.
Im Übrigen müssten schon allein die Ausführungen des Umweltberichtes des Landschaftsbüros Haselbach vom 27.05.2016 zum Verzicht des Vorhabens führen, so der AHA.
Nachdem der hallesche Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand und seine Verwaltung undemokratisch sowie in ignoranter Herangehensweise gegen den Schutz, Erhalt und Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaftsschutz agierten sowie Interessenverquickung zwischen der GWG und ihrer 100%igen Gesellschafterin Stadt Halle (Saale) bestünden, forderte der AHA die Mitglieder von Halles Stadtrat auf die Planungen zu dem Vorhaben zu beenden. Der AHA schlägt stattdessen vor das Gebiet als sukzessiven Biotop- und Grünverbundraum weiter entwickeln zu lassen.
Die beiden konkreten Beispiele sind nach der Auffassung des AHA eine Mahnung dafür, endlich ein politisches Umdenken in der Stadt Halle (Saale) anzugehen.
Ein angedachtes hallesches wohnungspolitisches Konzept muss sozial-ökologisch ausgewogen sein, den Erhalt und die Sanierung vorhandener Bausubstanz befördern und einer weiteren Ausweitung von unverbautem Boden als Bauland für neue Häuser Ein-halt gebieten. Wer sich ebenfalls für diese Zielstellung einsetzen möchte, wende sich bitte an den AHA:
Foto oben: Lars Kunze / pixelio.de