Ant­wort auf die CDU-Wahl-Bot­schaft zur A 143

Seit weni­gen Tagen ste­hen in Hal­le groß­for­ma­ti­ge Wahl­wer­be­pla­ka­te für die Land­tags­wahl im März 2016 als Ver­laut­ba­rung der CDU mit der Bot­schaft: „A 143 JETZT – GEGEN DIE KLAGEFLUT DER BLOCKIERER“. In die­sem Kon­text ist klar, dass der NABU Regio­nal­ver­band Hal­le-Saal­kreis e. V. gemeint sein muss, denn nie­mand sonst hat bis­her eine kon­se­quen­te recht­li­che Über­prü­fung des Vor­ha­bens ange­strengt. Des­halb möch­ten wir zu die­ser Wahl­wer­be­bot­schaft Stel­lung beziehen.

Ins Auge ste­chen zuerst ein­mal zwei mit­ein­an­der ver­wo­be­ne Aspek­te. Zum einen wur­de bis­her genau ein­mal erfolg­reich gegen den Plan­fest­stel­lungs­be­schluss geklagt; der sug­ges­ti­ve und sehr nega­tiv besetz­te Begriff „Kla­ge­flut“ ist daher grob falsch. Zum ande­ren fällt auf, dass sich die Christ­lich-Demo­kra­ti­sche Uni­on bei der Wahl die­ses wie auch eines wei­te­ren stark abwer­ten­den Begrif­fes „Blo­ckie­rer“ einer aggres­si­ven Rhe­to­rik bedient, die eher an die­je­ni­ge von Wahl­grup­pie­run­gen extre­mer poli­ti­scher Rich­tun­gen erinnert.

Dabei wird ver­schwie­gen, dass die Ein­fluss­nah­me­mög­lich­keit von Umwelt­ver­ei­ni­gun­gen bei Kla­ge­ver­fah­ren allein dar­auf beschränkt ist, sicher­zu­stel­len, dass die bestehen­den Geset­ze ein­ge­hal­ten wer­den. Wer die Abschaf­fung die­ser Mög­lich­keit for­dert, wünscht sich die Abschaf­fung eines effek­ti­ven Rechts­schut­zes für die dem Schutz der natür­li­chen Lebens­grund­la­gen die­nen­den Nor­men. Wir möch­ten aber dar­an erin­nern, dass sich der Staat gemäß Art. 20 a grund­ge­setz­lich zur Ver­ant­wor­tung bekennt, die natür­li­chen Lebens­grund­la­gen und die Tie­re im Rah­men der ver­fas­sungs­mä­ßi­gen Ord­nung durch die Gesetz­ge­bung und nach Maß­ga­be von Recht und Gesetz durch die voll­zie­hen­de Gewalt und die Recht­spre­chung zu schützen.

Was nicht auf dem Pla­kat steht

Kon­kret zum Vor­ha­ben A 143 ver­schweigt die Wahl­wer­be­bot­schaft, dass die­ses Pro­jekt nach der­zei­ti­gem Kennt­nis­stand schon des­halb kaum Ent­las­tung von inner­städ­ti­schem Auto­ver­kehr zu brin­gen imstan­de ist, weil der Löwen­an­teil die­ses Ver­kehrs in Hal­le kein Durch­gangs­ver­kehr ist. Eben­falls hier­zu wird ver­schwie­gen, dass nicht die kla­gen­den „Blo­ckie­rer“ das Pro­jekt bis­her ver­hin­dert haben, son­dern das ent­spre­chen­de Urteil des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­rich­tes wegen der offen­kun­dig rechts­wid­ri­gen Bau­rechts­er­tei­lung durch die Geneh­mi­gungs­be­hör­de. Dabei spricht es Bän­de, dass das Pro­jekt trotz lang­jäh­ri­ger Vor­pla­nun­gen im Vor­feld des Gerichts­ur­teil und wei­te­ren anschlie­ßen­den neun Jah­ren Pla­nungs­ak­ti­vi­tä­ten bis heu­te nicht rea­li­siert wur­de. Wir wer­ten es als Feig­heit und sys­tem­im­ma­nen­ten Feh­ler­ver­leug­nungs­me­cha­nis­mus der Ver­ant­wort­li­chen in der Poli­tik, dass das zwi­schen­zeit­lich als offen­sicht­li­che Fehl­pla­nung erkenn­bar gewor­de­ne, inzwi­schen seit 25 Jah­ren erfolg­los bestehen­de Pro­jekt nicht zuguns­ten vor­han­de­ner Alter­na­ti­ven auf­ge­ge­ben wird.

Last but not least

Und kei­nes­wegs zuletzt möch­ten wir noch ein­mal der CDU-Paro­le wider­spre­chen und beto­nen, dass uns pri­mär die Erhal­tung des Unte­ren Saa­le­tals ein­schließ­lich der benach­bar­ten, bun­des­weit ein­zig­ar­ti­gen Por­phyr­hü­gel­land­schaft als bedeu­ten­dem und funk­ti­ons­tüch­ti­gen Erho­lungs- und Lebens­raum für die Men­schen in und um Hal­le und als Brenn­punkt und Refu­gi­um für eine außer­ge­wöhn­li­che bio­lo­gi­sche Viel­falt am Her­zen liegt. Der Aus­schluss einer der­art land­schafts- und natur­zer­stö­ren­den Auto­bahn­tras­se ist ledig­lich zwin­gen­de Kon­se­quenz für die Sicher­stel­lung der for­mu­lier­ten Aufgabe.

 

NABU Hal­le-Saal­kreis
Bür­ger­initia­ti­ve Saaletal

Inor­ma­tio­nen unter:
NABU Hal­le
BI Saa­le­tal

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3 Kommentare zu “Ant­wort auf die CDU-Wahl-Bot­schaft zur A 143

  1. Wir war­ten erst mal auf neue Infor­ma­tio­nen, am 31.05. hat die DEGES zu einer Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung aus­schließ­lich für die Natur­schutz­ver­bän­de eingeladen...

  2. Für die Auto­bahn hat man ein­fach die Gren­zen von NSG und LSG neu gesetzt das ist ja dann schon qua­si ein Schwarz­bau der so nie hät­te geneh­migt wer­den dürfen.

  3. Scha­de das jetzt gegen Ende Mai 2016 nichts noch mal von euch zum The­ma kam gera­de jetzt wo noch­mals dar­über dis­ku­tiert wur­de. Auch gab es ja ein Ange­bot wei­te­re Ideen einzubringen. 

    Hier hät­te man zum Bei­spiel for­dern kön­nen das gesam­te Natur­schutz­ge­biet und Land­schafts­schutz­ge­biet zu schüt­zen, in dem in die­sem Bereich aus­schließ­lich Hoch­stra­ßen bezie­hungs­wei­se Tun­nel benutzt wer­den (zum Schutz von Flo­ra und Fau­na) um die Auto­bahn durch das Saa­le­tal zu füh­ren. Der Mini Tun­nel dort ist ja ein Witz.
    Ein wenig merk­wür­dig fin­de ich ja sogar die Exis­tenz der Grü­nen Brü­cke bei Gim­ritz viel­leicht wisst ihr da ja mehr über des­sen Sinn und Zweck.

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