Fuß­gän­ger for­dern mehr Sicher­heit und Komfort

FUSS e. V. ist der Fach­ver­band Fuß­ver­kehr Deutsch­land und ver­steht sich als eine Art Lob­by derer, die zu Fuss unter­wegs sind. Recht­zei­tig vor den Bun­des­tags­wah­len hat FUSS e. V. Abge­ord­ne­te und Frak­tio­nen ange­schrie­ben und mit sie­ben prag­ma­ti­schen Vor­schlä­gen konfrontiert.

1. Die Bun­des­re­gie­rung möge bis Ende 2018 eine natio­na­le Fuß­ver­kehrs­stra­te­gie oder einen Mas­ter­plan mit eige­nem Haus­halts­ti­tel vor­le­gen. Die­se Stra­te­gie stößt poli­ti­sche und recht­li­che Ver­bes­se­run­gen auf Bun­des­ebe­ne an und moti­viert Län­der und Kom­mu­nen durch Infor­ma­tio­nen und För­der­mit­tel, die Bedin­gun­gen für den Fuß­ver­kehr zu verbessern.

2. Tem­po 30 wird als zuläs­si­ge Höchst­ge­schwin­dig­keit flä­chen­de­ckend inner­orts in die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung (StVO) auf­ge­nom­men. Wo nötig, muss das Tem­po­li­mit noch nied­ri­ger ange­setzt werden.

verkehrsberuhig

3. Seit 2009 dür­fen ver­kehrs­be­ru­hig­te Berei­che (Ver­kehrs­zei­chen 325.1) nur noch auf Stra­ßen und Stra­ßen­ab­schnit­ten mit „gerin­gem“ Ver­kehr aus­ge­wie­sen wer­den. In die Ver­wal­tungs­vor­schrift zur StVO soll künf­tig wie­der eine ein­fa­che und rechts­si­che­re Mög­lich­keit zur Anord­nung von Misch­ver­kehrs­flä­chen mit Fuß­gän­ger­vor­rang und -frei­zü­gig­keit auf­ge­nom­men wer­den, auch und gera­de auf Haupt­ver­kehrs­stra­ßen. Dadurch kön­nen auch im Haupt­stra­ßen­netz an bestimm­ten Stel­len ver­kehrs­be­ru­hig­te Berei­che ent­ste­hen, zum Bei­spiel auf Plät­zen, in engen Orts­durch­fahr­ten ohne Geh­weg und über­all, wo vie­le Fuß­gän­ger queren.

SchweizerBegegnungszone

4. Ein­füh­rung von Begeg­nungs­zo­nen nach Schwei­zer Vor­bild mit Tem­po 20 und Fuß­gän­ger­vor­rang. Das neue Ver­kehrs­zei­chen „Begeg­nungs­zo­ne“ soll kei­ne Spiel­erlaub­nis beinhal­ten und nicht an eine bestimm­te Stär­ke des Kfz-Ver­kehrs gebun­den sein.

5. Die gene­rel­le Anwei­sung in der StVO, dass Fuß­gän­ger Fahr­bah­nen „zügig auf dem kür­zes­ten Weg quer zur Fahrt­rich­tung" zu über­schrei­ten haben „und zwar, wenn die Ver­kehrs­la­ge es erfor­dert, nur an Kreu­zun­gen oder Ein­mün­dun­gen“ wird abge­schafft. Ins­be­son­de­re ange­sichts des demo­gra­fi­schen Wan­dels sen­det der Begriff „zügig“ an Auto­fah­rer eine fal­sche Bot­schaft, älte­re Men­schen brau­chen nun mal oft mehr Zeit zum Que­ren der Fahr­bahn. Der FUSS e. V. schlägt fol­gen­de For­mu­lie­rung vor: „Wer zu Fuß geht, hat Fahr­bah­nen unter Beach­tung des Fahr­zeug­ver­kehrs zu que­ren“. An Kreu­zun­gen und Ein­mün­dun­gen sol­len Fuß­gän­ger beim Que­ren der Fahr­bahn gene­rell Vor­rang gegen­über abbie­gen­den Fahr­zeu­gen haben.

6. Orts­durch­fahr­ten sol­len zu inner­städ­ti­schen Stra­ßen gemacht wer­den. Wenn Kom­mu­nen dort brei­te­re Geh­we­ge für nötig hal­ten, sol­len Bund oder Land dies bezahlen.

7. Fuß­gän­ger­am­peln sol­len weit­ge­hend durch Zebra­strei­fen ersetzt wer­den. Fuß­gän­ger­über­we­ge sind z. B. auch in Tem­po-30-Zonen nicht ent­behr­lich, weil Fuß­gän­ger auch bei 30 km/h getö­tet oder ver­letzt wer­den kön­nen. Auch über Stra­ßen­bahn­glei­se sol­len bevor­rech­tig­te Fuß­gän­ger­über­we­ge ange­legt wer­den dürfen.

Ste­fan Lieb
FUSS e. V.
Exer­zier­str. 20
D-13357 Berlin
Tel. 030/4927473

Sie­ben Vor­schlä­ge vom FUSS e. V.

Vier­tel­jah­res­zeit­schrift mobilogisch!

Fotos von FUSS e. V. und Wikimedia

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