FUSS e. V. ist der Fachverband Fußverkehr Deutschland und versteht sich als eine Art Lobby derer, die zu Fuss unterwegs sind. Rechtzeitig vor den Bundestagswahlen hat FUSS e. V. Abgeordnete und Fraktionen angeschrieben und mit sieben pragmatischen Vorschlägen konfrontiert.
1. Die Bundesregierung möge bis Ende 2018 eine nationale Fußverkehrsstrategie oder einen Masterplan mit eigenem Haushaltstitel vorlegen. Diese Strategie stößt politische und rechtliche Verbesserungen auf Bundesebene an und motiviert Länder und Kommunen durch Informationen und Fördermittel, die Bedingungen für den Fußverkehr zu verbessern.
2. Tempo 30 wird als zulässige Höchstgeschwindigkeit flächendeckend innerorts in die Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgenommen. Wo nötig, muss das Tempolimit noch niedriger angesetzt werden.
3. Seit 2009 dürfen verkehrsberuhigte Bereiche (Verkehrszeichen 325.1) nur noch auf Straßen und Straßenabschnitten mit „geringem“ Verkehr ausgewiesen werden. In die Verwaltungsvorschrift zur StVO soll künftig wieder eine einfache und rechtssichere Möglichkeit zur Anordnung von Mischverkehrsflächen mit Fußgängervorrang und -freizügigkeit aufgenommen werden, auch und gerade auf Hauptverkehrsstraßen. Dadurch können auch im Hauptstraßennetz an bestimmten Stellen verkehrsberuhigte Bereiche entstehen, zum Beispiel auf Plätzen, in engen Ortsdurchfahrten ohne Gehweg und überall, wo viele Fußgänger queren.
4. Einführung von Begegnungszonen nach Schweizer Vorbild mit Tempo 20 und Fußgängervorrang. Das neue Verkehrszeichen „Begegnungszone“ soll keine Spielerlaubnis beinhalten und nicht an eine bestimmte Stärke des Kfz-Verkehrs gebunden sein.
5. Die generelle Anweisung in der StVO, dass Fußgänger Fahrbahnen „zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung" zu überschreiten haben „und zwar, wenn die Verkehrslage es erfordert, nur an Kreuzungen oder Einmündungen“ wird abgeschafft. Insbesondere angesichts des demografischen Wandels sendet der Begriff „zügig“ an Autofahrer eine falsche Botschaft, ältere Menschen brauchen nun mal oft mehr Zeit zum Queren der Fahrbahn. Der FUSS e. V. schlägt folgende Formulierung vor: „Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zu queren“. An Kreuzungen und Einmündungen sollen Fußgänger beim Queren der Fahrbahn generell Vorrang gegenüber abbiegenden Fahrzeugen haben.
6. Ortsdurchfahrten sollen zu innerstädtischen Straßen gemacht werden. Wenn Kommunen dort breitere Gehwege für nötig halten, sollen Bund oder Land dies bezahlen.
7. Fußgängerampeln sollen weitgehend durch Zebrastreifen ersetzt werden. Fußgängerüberwege sind z. B. auch in Tempo-30-Zonen nicht entbehrlich, weil Fußgänger auch bei 30 km/h getötet oder verletzt werden können. Auch über Straßenbahngleise sollen bevorrechtigte Fußgängerüberwege angelegt werden dürfen.
Stefan Lieb
FUSS e. V.
Exerzierstr. 20
D-13357 Berlin
Tel. 030/4927473
Sieben Vorschläge vom FUSS e. V.
Vierteljahreszeitschrift mobilogisch!
Fotos von FUSS e. V. und Wikimedia