Mie­ter­strom­ge­setz beschlossen

Nach­dem das Mie­ter­strom­ge­setz Ende Juli 2017 im Bun­des­ge­setz­blatt ver­öf­fent­licht wur­de, ist es nun gül­ti­ges Recht. Wich­tigs­te Neu­re­ge­lung ist dabei ein "Mie­ter­strom­zu­schlag", der unter der Vor­aus­set­zung gewährt wird, dass der Strom aus neu in Betrieb genom­me­nen Solar­an­la­gen stammt.

Die instal­lier­te Leis­tung der Solar­an­la­ge darf maxi­mal 100 kWp betra­gen und die Solar­an­la­ge muss auf, an oder in einem Wohn­ge­bäu­de instal­liert sein. Wohn­ge­bäu­de sind in die­sem Zusam­men­hang Bau­ten, bei denen min­des­tens 40 Pro­zent der Flä­che dem Woh­nen dient. Der Anspruch auf den Mie­ter­strom­zu­schlag besteht, wenn der Strom in Wohn­ge­bäu­den oder Neben­an­la­gen im unmit­tel­ba­ren räum­li­chen Zusam­men­hang mit dem Wohn­ge­bäu­de ver­braucht wird. Damit sind auch sog. Quar­tier­lö­sun­gen mög­lich. Der Strom darf nicht durch oder in ein Netz gelei­tet wer­den, son­dern muss kom­plett der Eigen­ver­sor­gung dienen.

Um den Mie­ter­strom­zu­schlag mög­lich zu machen, wur­de das Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Gesetz (EEG) mehr­fach geän­dert. Das Ener­gie­wirt­schafts­ge­setz (EnWG) erhält einen neu­en § 42a mit zahl­rei­chen Bestim­mun­gen zum Schutz der Mie­ter bei Abschluss eines Mie­ter­strom­ver­tra­ges. Kern­punkt ist hier das Kopp­lungs­ver­bot – der Mie­ter­strom­ver­trag darf nicht mit dem Miet­ver­trag ver­knüpft wer­den. Grund­sätz­lich liegt die Preis­ober­gren­ze für Mie­ter­strom bei 90 Pro­zent des Grund­ver­sor­gungs­ta­rifs. Grob gesagt wer­den durch das Mie­ter­strom­ge­setz Bür­ger­en­er­gie-Gesell­schaf­ten bei der Eigen­ver­sor­gung begüns­tigt, gro­ße Pho­to­vol­ta­ik-Frei­flä­chen­an­la­gen stär­ker regle­men­tiert und Ver­brau­cher (hof­fent­lich) bes­ser geschützt.

Nutz­nie­ßer Leipzig

Nutz­nie­ßer des neu­en Geset­zes ist u. a. die Ener­gie­ge­nos­sen­schaft Leip­zig mit ihrem neu­en Pro­jekt einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge in der Con­ne­wit­zer Arno-Nitz­sche-Stra­ße. Auf einer Gemein­schafts­un­ter­kunft im Eigen­tum der Stadt Leip­zig soll eine Solar­an­la­ge mit einer Leis­tung von rund 89 kWp ent­ste­hen. Eine Mit­glied­schaft in der Ener­gie­ge­nos­sen­schaft Leip­zig und eine Betei­li­gung an dem neu­en Pro­jekt sind ab sofort möglich.

Ener­gie­ge­nos­sen­schaft Leipzig

BMWi Mie­ter­strom­ge­setz

Foto von Pixabay








 

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