Am 4. August 2016 wurde das bundesdeutsche Wasserhaushaltsgesetz zum (vorerst) letzten Mal geändert. Dabei ging es um die Harmonisierung mit europäischen Rahmen-Richtlinien, auch nachrangige Gesetze und Bestimmungen wurden geringfügig geändert - an sich nichts aufregendes. Doch weil bei noch nicht abgeschlossenen baurechtlichen Genehmigungsverfahren jeweils die neuesten Gesetzlichkeiten zu beachten sind, muss nun der Planfeststellungsbeschluss zur Autobahn A 143 (Westumfahrung Halle) noch einmal neu erstellt werden, zum vierten Mal.
Konkret geht es um die Untersuchung von Auswirkungen des Autobahnbaus auf Oberflächengewässer und das Grundwasser. Die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH), das Landesverwaltungsamt und ein beauftragtes Ingenieurbüro arbeiten mit Hochdruck daran, die erforderlichen Unterlagen bis Mitte März 2017 vorlegen zu können. Voraussichtlich ab 20. März 2017 sollen die Planungsunterlagen einen Monat lang in den Gemeinden Salzatal, Teutschenthal, Wettin, Löbejün und Petersberg zur allgemeinen Einsicht ausgelegt werden.
Erhebliche Mehrarbeit
Wassertechnisch sind kaum Änderungen gegenüber dem dritten Entwurf zu erwarten, der auf 300 m verlängerte Tunnel bei Friedrichsschwerz ist schon eingearbeitet, ebenso das verbesserte Abluft-Management. Erhebliche Mehrarbeit kommt trotzdem auf die 50 Einwender und die Autoren der Sammeleinwendung zu, die alle Unterlagen neu lesen und Änderungen in ihren Texten berücksichtigen müssen. Ein Erörterungstermin wird im Spätherbst erwartet, ein genehmigter Planfeststellungsbeschluss soll zum Jahresende vorliegen. Dann wäre da noch die EU-Kommission, die auf der ausreichenden Prüfung von Alternativtrassen für die A 143 besteht. Und nicht zuletzt darf wieder geklagt werden, BI Saaletal und NABU sind kämpferisch wie eh und je, vielleicht findet dann auch der BUND zu alter Stärke zurück?
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht in einer Presseerklärung in den gegenwärtigen Planungen zu den Bauvorhaben Westumfahrung Halle/BAB 143 sowie L159n eine riesige ökologische, landschaftliche und siedlungspolitische, aber auch rechtliche Mogelpackung.
Die Einplanungen von sogenannten Grünbrücken, verlängerten Tunneln sowie neuen und räumlich verschobenen Wällen ändern nichts daran, dass die erneut der Öffentlichkeit vorgelegten Planungen eindeutig den vom Naturschutzbund (NABU) beim Bundesverwaltungsgericht erstrittenen vorläufigen Stopp des Bauvorhabens Westumfahrung Halle/BAB 143 unterlaufen ... Mit dem weitgehendem Beibehalten der bisherigen Trassenführung bekräftigt die DEGES darüber hinaus, dass es keine Alternativplanung gibt, welche nicht zur Schädigung bzw. Vernichtung von großen Teilen ökologisch bedeutsamen und schützenswerten Natur- und Landschaftsbestandteilen führt ...
Im unmittelbaren Umfeld befinden sich in 2 km Umkreis 2 Landschaftsschutzgebiete, 5 Naturschutzgebiete, 23 flächenhafte Naturdenkmale und 4 geschützte Landschaftsbestandteilen, 2 Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete. Umweltverbände und –vereine haben immer wieder auf verkehrstechnische Alternativen hingewiesen: Im Westen die B 86/B 180 und die B 180 im Raum Sangerhausen bzw. Eisleben, die zusammen mit den geplanten und bereits gebauten Ortsumgehungen eine Verbindung zwischen der BAB 38 und der BAB 14 bieten. Während im Süden und Osten die BAB 9 über die Anschlussstelle Peißen eine Umgehung der Stadt Halle (Saale) darstellt. Der AHA verweist auf weiter steigende Baukosten. Insgesamt gesehen ist eine arten- und strukturreiche Kulturlandschaft mit Schutzgebieten nationaler, europäischer und internationaler Kategorien in ihrem Zusammenhang bedroht, welche zudem uraltes Siedlungs- und Naherholungsgebiet des Menschen ist.
Das angedachte Autobahnvorhaben verstößt zudem eindeutig gegen das Recht der Europäischen Union, welche gebetsmühlenartig durch alle möglichen Bundes- und Landespolitiker gepriesen wird. Die Stadt Halle (Saale) kann ferner ihren Beitrag dahingehend leisten, indem sie Einschränkungen bezüglich des Durchgangsverkehrs trifft. Der AHA fordert daher ein massives Umdenken in der Verkehrs-, Umwelt-, Naturschutz- und Finanzpolitik, um derartige Verkehrsprojekte nicht weiter fortzusetzen und räumlich auszudehnen. Die Einwohnerzahl des Landes Sachsen-Anhalt sinkt immer noch, die Einwohnerzahl der Stadt Halle (Saale) steigt nur geringfügig. Aus den oben genannten Gründen fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erneut mit aller Deutlichkeit und Dringlichkeit dieses kostenintensive, landschafts-, natur- und siedlungsfeindliche BAB 143-Projekt endgültig zu den Akten zu legen. (leicht gekürzt)