Stief­kind Autofahrer

Der moto­ri­sier­te Indi­vi­du­al­ver­kehr (MIV) bleibt wei­ter­hin das Stief­kind Hal­le­scher Verkehrspolitik.

Im Novem­ber-Amts­blatt von Hal­le bringt es die CDU-FDP-Frak­ti­on auf Sei­te 4 auf den Punkt:

In einer Groß­stadt wie Hal­le ste­hen ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten zur Fort­be­we­gung zur Ver­fü­gung. Man kann sei­ne Wege zu Fuß oder per Fahr­rad erle­di­gen, die öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­tel benut­zen oder aber das Auto nut­zen. Ganz nach Belie­ben. Oder doch nicht? Wäh­rend näm­lich die drei Erst­ge­nann­ten Ver­kehrs­mit­tel, die des soge­nann­ten Umwelt­ver­bun­des, in unse­rer Stadt Prio­ri­tät genie­ßen, wird der moto­ri­sier­te Indi­vi­du­al­ver­kehr – sprich die Auto­fah­rer – eher stief­müt­ter­lich behandelt.

Wäh­rend Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer sich unge­hin­dert im öffent­li­chen Raum bewe­gen dür­fen, ist die­se Frei­heit Auto­fah­rern weit­ge­hend ver­wehrt. Man sehe sich dazu nur ein­mal den Flä­chen­nut­zungs­plan von Hal­le an. Die Flä­chen, auf denen sich Auto­fah­rer bewe­gen dür­fen, ver­schwin­den gera­de­zu im Ver­gleich zu den rie­si­gen Feld-, Wald- und Wohn­flä­chen. Und das obwohl immer mehr Fahr­zeu­ge über All­rad­an­trieb ver­fü­gen. Auf den win­zi­gen ihnen noch ver­blie­be­nen Flä­chen sehen sie sich von einer Flut von Regeln und Vor­schrif­ten gegän­gelt: Vor­ge­schrie­be­ne Fahrt­rich­tun­gen, Geschwin­dig­keits-Beschrän­kun­gen, Ampeln, Parkverbote ...

Wäh­rend immer mehr Ein­bahn­stra­ßen für Rad­fah­rer in bei­den Rich­tun­gen geöff­net wer­den, brei­ten sich die Tem­po-30-Zonen immer wei­ter aus. Rad­fah­rer dür­fen ihre Fahr­zeu­ge nahe­zu über­all abstel­len. Nur eini­ge muti­ge Eigen­tü­mer grei­fen durch Ver­bots­schil­der ein, um die­sem Wahn­sinn ein Ende zu berei­ten. War­um sind die schöns­ten Plät­ze und Stra­ßen Fuß­gän­gern und Rad­fah­rern vor­be­hal­ten - Auto­fah­rer hin­ge­gen wer­den auf häss­li­che Umge­hungs­stra­ßen aus­ge­la­gert. Wol­len auch sie mal das Zen­trum von Hal­le erle­ben, müs­sen sie ihre Fahr­zeu­ge kos­ten­pflich­tig in unter­ir­di­schen Bun­kern verstecken.

Für Rad­fah­rer ist es selbst­ver­ständ­lich, etwa die Aus­rüs­tung für eine Grill­par­ty oder Sport­ge­rä­te in die grü­nen Parks von Hal­le zu trans­por­tie­ren. Darf ein Auto­fah­rer mit sei­nem Fahr­zeug sei­nen Grill auf eine städ­ti­sche Wie­se brin­gen - Fehl­an­zei­ge. Es bleibt dabei: Der moto­ri­sier­te Indi­vi­du­al­ver­kehr (MIV) bleibt wei­ter­hin das Stief­kind hal­le­scher Verkehrspolitik.

Bernd Mül­ler

(Foto mit freund­li­cher Erlaub­nis von Cri­ti­cal Mass Halle)

Ein Kommentar zu “Stief­kind Autofahrer

  1. Auch ohne den im Stadt­rat abge­lehn­ten "Run­den Tisch moto­ri­sier­ter Indi­vi­du­al­ver­kehr" gibt es genü­gend Grün­de, sich mit dem Auto­ver­kehr in unse­rer Stadt zu beschäf­ti­gen: Um über­haupt am Erwerbs­le­ben teil­zu­ha­ben, muss man zumeist moto­ri­siert und zu jeder Tages- und Nacht­zeit abruf­be­reit sein.
    Auch im Frei­zeit-Gesche­hen ist das Auto kaum weg­zu­den­ken, man sehe sich nur die Weih­nachts­märk­te an. Die P+R-Plätze an den Stadt­rän­dern rei­chen längst nicht mehr aus. Es ist ja schön, dass die Weih­nachts­märk­te und Ver­an­stal­tun­gen in Hal­le so gut ange­nom­men wer­den, aber dann soll­te man den Besu­chern auch genü­gend P+R-Plätze zur Ver­fü­gung stellen.
    Das Gril­len neben der eige­nen Blech­kis­te hin­ge­gen ist durch­aus mög­lich - auf den 8 Grill- und Lager­feu­er­plät­zen der Stadt, wo auch "Spon­tan­par­tys" bis 103 dB Schall­druck mög­lich sind.

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