Todes­zo­nen

Kom­men­tar zu OLG Urteil: Todeszonen/ „Stra­ße“ ist  nur noch ein Euphe­mis­mus um Gemein­nutz vor­zu­täu­schen: Das OLG Schles­wig Hol­stein schreibt vor ein paar Wochen in einem Urteil, in dem es einer Fahr­rad­fah­re­rin, allein aus der Tat­sa­che der Stra­ßen­be­nut­zung, eine Mit­schuld an einem „Auto­un­fall“ gibt. (Auto­un­fall ist auch ein Euphe­mis­mus, ver­such­ter Tot­schlag wäre passend):

Es bestehe zwar kei­ne Helm­pflicht, so das Gericht, Fahr­rad­fah­rer sei­en jedoch im Stra­ßen­ver­kehr einem beson­de­ren Ver­let­zungs­ri­si­ko aus­ge­setzt und wür­den von Kraft­fah­rern oft­mals nur als stö­ren­de Hin­der­nis­se im frei flie­ßen­den Ver­kehr emp­fun­den. Außer­dem kön­ne „nach dem heu­ti­gen Erkennt­nis­stand grund­sätz­lich davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass ein ver­stän­di­ger Mensch zur Ver­mei­dung eige­nen Scha­dens beim Rad­fah­ren einen Helm tra­gen wird".

http://www.adfc.de/news/mitverschulden-ohne-fahrradhelm-adfc-kritisiert-urteil?p_p_nr=3

Nach dem heu­ti­gen Erkennt­nis­stand sind aber Fahr­rad­hel­me nutz­los oder sogar gefähr­lich, wie Stu­di­en aus Kana­da und Aus­tra­li­en bewei­sen. Der Fahr­rad­helm ist einer­seits eben­so eine Beschwich­ti­gung und dient ande­rer­seits als Stig­ma des tod­ge­weih­ten Men­schen­op­fers, der sich zu sei­ner „Schuld“ öffent­lich bekennt.

In einem Arti­kel auf http://www.zeit.de/auto/2013-06/auto-verkehr-unfalltote-historisch/ lesen wir:
[...] Der Opfer wur­de wie gefal­le­ner Sol­da­ten gedacht. Gedenk­mär­sche für die ver­lo­re­nen Kin­der wur­den abge­hal­ten, Mahn­ma­le auf­ge­stellt, Anti­au­to­ver­ei­ne gegrün­det. Zei­tun­gen wie die St. Lou­is Star ver­gli­chen das Auto­mo­bil mit dem Gott Moloch, dem im Alter­tum die Ammo­ni­ter im Tausch gegen Wohl­stand ihre Kin­der opfer­ten. [...] Bis in die 1930er Jah­re hin­ein wur­den Unfall­fah­rer des Tot­schlags ange­klagt und gege­be­nen­falls ent­spre­chend ver­ur­teilt. [...] Schon bald ent­wi­ckel­te einer der füh­ren­den Köp­fe von Motor­dom, der PR-Fach­mann E. B. Lef­ferts, einen genia­len Plan, der die Stim­mung in der Bevöl­ke­rung dre­hen soll­te [...] Als wich­tigs­te Kom­po­nen­te die­ser Argu­men­ta­ti­ons­um­keh­rung erfand Motor­dom den Kampf­be­griff Jay­wal­king.[...] bezeich­net das ille­ga­le Über­que­ren einer Straße [...] 

Heu­te ist das Trau­ern um die Men­schen­op­fer tabu. Wir trau­ern stünd­lich im Radio um die am frei­en Fluss gehin­der­ten Autos. In die­ser Ideo­lo­gie kön­nen Men­schen (o. Tie­re, Pflan­zen, Din­ge), im öffent­li­chen Raum nur, legal:  Fracht­gut, oder ille­gal: Hin­der­nis­se, von Autos sein. So kann es auch kei­nen Ver­ein geben der sich um die Gewalt­op­fer der Autos küm­mert, sie sind ja wie oben vom OLG fest­ge­stellt ille­gal (Hin­der­nis­se) im öffent­li­chen Raum! Ich habe schon öfter „Unfall­op­fer“ (Euphe­mis­mus) befragt: sie reden ungern dar­über und wenn, dann beschwich­ti­gen sie selbst und leh­nen ab Opfer zu sein und fan­gen gar an sich selbst Schuld zu geben.
Wenn der Sol­dat um sein Gegen­über beginnt zu trau­ern, hört er auf und kehrt um. Wenn die Gesell­schaft beginnt um die Gewalt­op­fer der Autos zu trau­ern, dann hat das Töten und Ver­stüm­meln ein Ende.

Auch von Inter­es­se zu die­sem The­ma ist die Ver­fas­sungs­be­schwer­de gegen den Auto­mo­bi­lis­mus vom auto­frei leben! e.V.:
http://www.autofrei.de/index.php/so-geht-autofrei/autofrei-wohnen/typologie-autofreier-wohngebiete/2-uncategorised/79-verfassungsbeschwerde

Paul-Robert Löser
Foto: Mit und ohne Helm unterwegs/ ADFC/Jens Lehmkühler

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