Wolfsrisse und Wolfsmonitoring sind Schwerpunktthemen unserer gedruckten Januarausgabe. Auf Anfrage erreichte uns dazu eine Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Sachsen-Anhalt, die hier unverändert wiedergegeben werden soll.
Regulierung für Wolf, Luchs und Biber
Die Jagdgesetzgebung hat in unserer Bundesrepublik eine respektable Geschichte. Wir müssen immer wieder betonen, dass Jagdrecht Eigentumsrecht ist und die Grundlage für Minimierung der Wildschäden und für die Hege eines artenreichen Wildbestandes. Gegenwärtig gibt es doch einige Probleme, die den Jagdverbänden und den Arbeitsgemeinschaften der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer Sorge bereiten. Durch die fortschreitende Urbanisierung wird der ländliche Raum von vielen Mitbewohnern sehr kritisch betrachtet und teilweise auch die Jagd infrage gestellt.
Unsere Arbeitsgemeinschaft hat sich immer zu einer großen biologischen Vielfalt in den Jagdgebieten – ob Wald oder Feld – bekannt. Durch die Veränderung der Landbewirtschaftung (weniger Kulturen und größere Schläge) haben sich teilweise die Wildbestände erhöht und die Schäden haben zugenommen. Hase, Fasan und Rebhuhn z.B. haben rapide abgenommen. Demgegenüber steht eine ungesteuerte Ausbreitung z.B. der Waschbären, welche enorme Schäden u.a. in der Singvogelpopulation anrichten. Die Einbürgerung ist total aus dem Ruder gelaufen.
Biodiversität muss kontrolliert werden
Unverständnis herrscht in den Jagdgenossenschaften und der Jägerschaft über die unkontrollierte Ausbreitung des Wolfes, des Luchses und der Biber. Biodiversität ja, aber in unserer zivilisierten Gesellschaft nicht unkontrolliert und verbunden mit hohen Schäden für die Landnutzer.
Die Euphorie, die bei den politischen Entscheidungsträgern und Umweltverbänden bei der Wiederansiedlung des Wolfes vorherrscht, ist nicht nachzuvollziehen. Wer meint, dass Deutschland 440 Wolfsrudel verträgt und Millionenbeträge für ein Wolfsmonitoring bzw. Kompetenzzentren ausgibt, handelt verantwortungslos, nicht nur gegenüber den Weidetierhaltern sondern auch der Bevölkerung im ländlichen Raum. Der Wolf ist europaweit nicht vom Aussterben bedroht und muss durch geeignete Jagd- und Fangmethoden reguliert werden. Sachsen-Anhalt ist die viehärmste Region Deutschlands und wir müssen all denen dankbar sein, die noch Schaf- und Rinderhaltung betreiben bzw. Gatterwild halten und damit unsere Kulturlandschaft pflegen.
Schutz für Weidetiere
Wir sagen es ganz unmissverständlich: der Wolf gehört ins Jagdrecht und muss auf dünn besiedelte Gebiete, wie z.B. Tagebaustandorte und Truppenübungsplätze zurückgedrängt werden. Wer von einer Erfolgsgeschichte bei der Wiederansiedlung des Wolfes spricht, muss sich auch der Konsequenzen bewusst sein, die die ungehinderte Ausbreitung nach sich zieht. Für die Weidetierhalter ist es eine Zumutung, sich anhören zu müssen, dass nicht die Ausbreitung des Wolfes das Problem ist, sondern der Schutz der Schaf- und Rinderherden. In anderen europäischen Mitgliedsstaaten werden Wölfe bejagt und der Schutz der Weidetiere steht im Mittelpunkt.
Die unkontrollierte Ausbreitung des Luchses wird auch verheerende Folgen haben. So waren für die Harzregion in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt 30 Luchse konzipiert – 90 bis 100 Tiere werden inzwischen schon vom Luchsbeauftragten zugegeben, während kompetente Vertreter der Jägerschaft von mindestens 150 Tieren sprechen.
Das nächste Beispiel ist der rigorose Schutz der Biber. Auch hier gerät die Population außer Kontrolle und die Schäden in gewässernahen Gebieten sind durch Kommunen, Waldbesitzer und Landwirte kaum noch zu regulieren.
Auch Hase, Fasan und Rebhuhn haben Rechte
Kontrollierte Eingriffe in Wildbestände haben sich immer bewährt und bleiben auch in Zukunft ein probates Mittel bei der Reduzierung der Wildschäden, der Sicherung der Artenvielfalt und dem Erhalt unserer Kulturlandschaft.
Wir sagen auch ganz deutlich, dass die immensen finanziellen Mittel, die zur Sicherung dieser Arten ausgegeben werden nicht zu verantworten sind. Biotopgestaltung für Hase, Fasan und Rebhuhn müsste im Vordergrund stehen, weil dadurch Biodiversität in Flora und Fauna in unserer interessanten Kulturlandschaft gesichert werden kann.
Halberstadt, 27. Januar 2017
http://www.ag-jagd-sachsen-anhalt.de
Vom Anteil des Wolfes an der Menschwerdung des Affen
MZ: Gespräch mit Agrarverbänden gescheitert
http://www.lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/arten-und-biotopschutz/wolfsmonitoring/
Beitragsbild von Pixabay
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder hat inzwischen in einem Offenen Brief auch zum Wolfsschutz Stellung genommen. Nach einem umfangreichen regional- und ideengeschichtlichen Rückblick stellen die Auwaldschützer fest:
"In dem Blickwinkel der obengenannten Ausgangssituation betrachtet, erscheint der Offene Brief von 18 land- und forstwirtschaftlichen Organisationen als schwer nachvollziehbar und unverantwortlich. Mit keiner Silbe setzen sich die Unterzeichner des Offenen Briefes vom 13.01.2017 mit den obengenannten Fakten, Tatsachen und Lösungsansätzen auseinander. Stattdessen beklagt man populistisch zu viel Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, erklärt Wolf, Biber und Luchs zu Problemtieren sowie unterstellt der Landesregierung wahrheitswidrig Naturschutzorganisationen zu begünstigen ..."
Komplett nachzulesen unter
http://www.aha-halle.de/aha-sorgt-sich-um-zukunft-des-laendlichen-raums-im-land-sachsen-anhalt/
Wichtig ist zuerst ein durchdachter und geplanter Landschafts- und Artenschutz, gerade durch forstwirtschaftliche und jagdliche Hege. Karl Marx schrieb im Jahre 1867: «Eine Spinne verrichtet Operationen, die denen des Webers ähneln, und eine Biene beschämt durch den Bau ihrer Wachszelle manchen menschlichen Baumeister. Was aber von vornherein den schlechtesten Baumeister vor der besten Biene auszeichnet, ist, dass er die Zelle in seinem Kopf gebaut hat, bevor er sie in Wachs baut.»
Wir sollten nicht vergessen, dass es wichtigeres gibt als Eigentumsrechte - als das Recht zu erschießen, was bei der Verwertung des Eigentumsrechtes stört.