AHA for­dert unein­ge­schränk­ten Schutz und Erhalt der Karst­land­schaft Südharz

Auf einer Flä­che von über 300 km² erstreckt sich im süd­west­li­chen Sach­sen-Anhalt das Bio­sphä­ren­re­ser­vat Karst­land­schaft Süd­harz. Es ent­spricht einem Anteil von ca. 1,5 Pro­zent der Lan­des­flä­che und zeich­net sich durch einen rei­chen natür­li­chen For­men­schatz, hohe Bio­di­ver­si­tät sowie beson­de­re Viel­falt und Sel­ten­heit vor­kom­men­der Arten und Lebens­räu­me aus.“*

Neben ihrer sehr viel­fäl­ti­gen, arten- und struk­tur­rei­chen, geo­lo­gi­schen, kli­ma­ti­schen und hydro­lo­gi­schen Bedeu­tung besitzt die­se Karst­land­schaft Süd­harz eine sehr wich­ti­ge län­der­über­grei­fen­de Bio­top- und Grün­ver­bund­funk­ti­on zwi­schen den Län­dern Sach­sen-Anhalt und Nie­der­sach­sen sowie mit dem Frei­staat Thü­rin­gen. Zudem besteht ein sehr bedeut­sa­mer Raum für wis­sen­schaft­li­che For­schung sowie einen sanf­ten, einem dem Schutz­cha­rak­ter unter­ge­ord­ne­ten Tourismus.

Nun droht die­sem sehr bedeut­sa­men und sehr schüt­zens­wer­tem län­der­über­grei­fen­den Land­schafts- und Natur­raum im Land Sach­sen-Anhalt mas­si­ve Zer­stö­run­gen und Stö­run­gen. So weist die „FFH-Erheb­lich­keits­ein­schät­zung und Ver­träg­lich­keits­prü­fung FFH-Gebiet „Bunt­sand­stein- und Gips­karst­land­schaft bei Ques­ten­berg im Süd­harz“ (EU-Code: DE 4432-301, Lan­des­code: FFH0101)“ vom August 2024 auf Sei­te 3, unter dem Punkt 1.1 Anlass fol­gen­des Gefähr­dungs­sze­na­rio aus, Zitat:
"Die Knauf Gips KG beab­sich­tigt durch die Durch­füh­rung von Pro­be­boh­run­gen neue Gewin­nungs­fel­der zu erschlie­ßen. Aus die­sem Grund sol­len im Land­kreis Mans­feld-Süd­harz 8 Pro­be­boh­run­gen durch­ge­führt wer­den. Da die Bohr­punk­te teil­wei­se inner­halb des FFH-Gebie­tes „Bunt­sand­stein- und Gips­karst­land­schaft bei Ques­ten­berg im Süd­harz“ lie­gen, wird zunächst eine Erheb­lich­keits­ein­schät­zung erfor­der­lich. Kann eine Beein­träch­ti­gung nicht aus­ge­schlos­sen wird im Anschluss für die betrof­fe­nen Punk­te der geplan­ten Pro­be­boh­run­gen eine Ver­träg­lich­keits­prü­fung durch­ge­führt. Ent­spre­chend § 34 BNatSchG sind Pro­jek­te vor ihrer Zulas­sung oder Durch­füh­rung auf die Ver­träg­lich­keit mit den Erhal­tungs­zie­len eines Natu­ra 2000-Gebie­tes zu über­prü­fen, wenn sie ein­zeln oder im Zusam­men­wir­ken mit ande­ren Pro­jek­ten geeig­net sind, das Gebiet erheb-
lich zu beeinträchtigen.“

* Zitat aus dem Beginn des Bei­tra­ges „Das Bio­sphä­ren­re­ser­vat Karst­land­schaft Süd­harz – Nut­zung und Schutz einer Land­schaft im Kon­text von Natu­ra 2000“ von Chris­tia­ne Fun­kel und Stef­fen Sze­ke­ly in Natur­schutz im Land Sach­sen-Anhalt, 48. Jahr­gang • 2011 • Son­der­heft: 3–23
https://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/opus4/frontdoor/deliver/index/docId/34910/file/funkel_szekely_2011_suedharz_nutzung.pdf

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