Ein Bergbauunternehmen aus dem Saalekreis klagt gegen den kürzlich ergangenen Planfeststellungsbeschluss zum Weiterbau der Bundesautobahn A 143 und hatte zusätzlich den Eilantrag gestellt, den sofortigen Vollzug des Planfestellungsbeschlusses bis zum Hauptverfahren (im Frühjahr 2019) außer Kraft zu setzen.
Letzteres wurde nun vom Leipziger Bundesverwaltungsgericht abgelehnt. Die Antragstellerin hätte "besonders eingriffsintensive Bohrarbeiten auf ihrem Betriebsgelände ebenso wie die archäologischen Untersuchungen" ohnehin zu dulden gehabt. Mit der Ablehnung des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz durch das Bundesverwaltungsgericht können nun sofort alle fünf geplanten bauvorbereitenden Maßnahmen bei Schiepzig beginnen: 1. Pfahlbauten und Pfahlprobebelastungen auf dem Betriebsgelände der Antragstellerin, 2. Umsiedlung von Zauneidechsen, 3. archäologische Untersuchungen, 4. Erkundung und Baugrundverbesserung in den Altbergbauanlagen sowie 5. Kampfmittelsondierung.
Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 05. Juli 2018 - BVerwG 9 VR 1.18
MZ: Dieser Firmenchef will den Weiterbau der A 143 stoppen
Abbildung: Fraktion Bü.90/Grüne Sa.-An. und Open Streetmap