Den meisten Hallenser*innen ist entgangen, dass in unmittelbarer Nachbarschaft der Stadt seit vielen Jahren Giftmüll entsorgt wird. Bisher sind es vor allem hochgefährliche Chemieabfälle, die hier unter die Erde verbracht werden, wo sie möglichst für immer verschwinden sollen. Nun ist auch die Rede von der Einlagerung von Stoffen aus rückgebauten Atomkraftwerken. Gigantische Müllströme fließen nach Teutschenthal bei Halle.
Seit 1992 gehört das 1982 stillgelegte Kalibergwerk in Teutschenthal der Grube Teutschenthal Sicherungs GmbH & Co. KG (GTS). Sie hatte es von der Treuhand erworben und wollte es betreiben mit dem Ziel und Auftrag, die einsturzgefährdete Grube zu sichern, das heißt mit Material so zu verfüllen, dass Gebirgsschläge verhindert würden. Das wäre eigentlich eine Aufgabe des Landes gewesen, denn es hatte das Eigentum an den Kalibergwerken aus dem Volkseigentum der aufgelösten DDR übernommen und wäre damit bei Bergschäden haftbar gewesen. Das Land scheute Aufwand und Ausgaben und überließ die Aufgabe einem Unternehmen, der GTS eben. Das musste wirtschaftlich arbeiten und verfüllte nicht die Kalihalden in Bahnhof Teutschenthal, sondern seit 1995 Abfälle, für deren Entsorgung es sich bezahlen ließ und lässt.
„Wir lösen Ihre Sorgen beim Entsorgen"
Es handelt sich dabei um den Bergversatz, also die Verfüllung von untertägigen Hohlräumen in rund 700 Metern Tiefe zur Sicherung gegen Gebirgsschläge. Jährlich werden rund 200.000 Tonnen Abfälle unter die Erde gebracht. Welche das waren und sind, erfährt man auf der Website des Unternehmens.
„Wir lösen Ihre Sorgen beim Entsorgen folgender Abfallarten:
- Abfälle aus der Rauchgasreinigung von Verbrennungsanlagen und metallurischen Betrieben (hauptsächlich Stäube)
- Schlacken und Aschen von Verbrennungsanlagen Kontaminierte Abbruchmassen (Boden, Bauschutt, etc.)
- Rückstände aus Abfall- und Abwasserbehandlungsanlagen (Vorgemischte Abfälle, abgereinigte Böden, etc.) Produktionsabfälle und Schlämme aus der Industrie“ (1)
Wie der Berg verfüllt wird
Die für den Bergversatz geeigneten Abfälle werden je nach Materialkonsistenz lose verkippt und dann verfestigt, in sogenannten Big Packs in die leeren Abbaukammern hineingepresst oder, das betrifft die Filterstäube, mit Abfallflüssigkeiten vermischt und direkt in die Abbaukammern gepumpt, wo die Masse aushärtet und den Hohlraum ausfüllt. Letzeres Verfahren nennt man Dickstoffversatz. Es ist relativ neu und wurde eigens für den Bergversatz entwickelt. Nimmt man in anderen Bergwerken wie dem Atomendlager Morsleben (ERAM) dafür Sole und Salzbeton, so werden in Teutschenthal Abwässer eingesetzt, zum Beispiel Filtratwässer aus Kläranlagen.
Gift zu Gift. Katastrophen, Havarien und Probleme
Kurz nach Beginn der Arbeiten zum Bergversatz brach am frühen Morgen des 11. September 1996 das Richtung Halle gelegene Ostfeld der Grube zusammen. Durch den Gebirgsschlag kam es zu einem Erdbeben der Stärke 4,5 bis 5. Es war der dritte Vorfall dieser Art, schon 1916 und 1940 waren Teile der Grube eingebrochen. Man nimmt an, dass die Stützpfeiler zu klein dimensioniert waren. Außerdem ist das Wirtsgestein, das Carnallitit, an sich ein Risikofaktor. Es ist ein mineralisches Gemisch aus verschiedenen Salzen, Anhydrit und Wasser und wenig standfest. Es löst sich leicht in Wasser und Laugen und sogar durch Luftfeuchtigkeit auf. In den Jahren 2002 und 2003 kam es zu Abfallschwelbränden unter Tage. Die Ursachen blieben unklar. Die Betreiber teilten damals mit, es sei nur genehmigter, nicht brennbarer Abfall eingelagert worden. Am 8.11.2019 gab es eine Explosion oder Verpuffung unter Tage. Zwei Bergleute wurden verletzt. Als Grund wurde später eine Wasserstoffverpuffung vermutet.
Das Freilager: 25 Jahre unkontrollierter Gifteintrag in die Umgebung
Von 1994 bis 2019 betrieb die GTS für die zu verwertenden Industrieabfälle auf ihrem Gelände in Teutschenthal-Bahnhof ein Freilager in der Nähe der Mischanlage für den Dickstoffversatz. Die Genehmigung war unter der Auflage erteilt worden, dass die Firma eine Halle dafür errichten müsse, um den Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu genügen. Die Halle wurde nie errichtet und so lagen die gefährlichen Abfälle 25 Jahre unter freiem Himmel in unmittelbarer Nähe von Gärten, Wohnhäusern und eines Kindergartens. Nach Beschwerden über Gestank wurden dort schließlich Messungen durchgeführt, die ergaben, dass die Werte an hochgiftigen Stoffen wie Blei, Nickel, Chrom, Kupfer und Arsen sowie von Substanzen der Stoffgruppe Dioxine/Furane/Polychlorierte Biphenyle (PBP) deutlich höher waren als an Vergleichsmessstellen in Sachsen-Anhalt.Das Freilager wurde 2019 auf behördliche Anweisung geschlossen.
Die Geiger Group, zu der die GTS seit 2008 gehört, betreibt inzwischen ein gleichfalls ungeschütztes Lager zwischen Delitz am Berge und Bad Lauchstädt. Es liegt dort an der A 38 gut den Blicken entzogen hinter einem Freilager der Umweltschutz Mitte, in dem Böden gereinigt und aufbereitet werden. Auch in Delitz am Berge hat es Beschwerden über Geruchsbelästigungen gegeben.
Gestank und Feinstäube aus der Grube
Die Beschwerden über Gestank gab es seit 2018 auch in Angersdorf. In dem kleinen Ort am Südwestrand der Stadt Halle liegt der Schacht Halle, der über eine Untertagestrecke mit dem Hauptschacht in Teutschenthal verbunden ist. Die einst unabhängigen Gruben waren seit 1963 miteinander verbunden. Die Strecke diente als Fluchtweg und Wetterschacht, also zur Entlüftung. Eingebrochen durch den Gebirgsschlag von 1996 wurde sie 2005 neu eröffnet. Über sie zieht die Abluft aus der Grube Teutschenthal nach draußen.
Der von der GTS eingebrachte Dickstoff wurde unter anderem mit Filtratwässern hergestellt, die aus industriellen Wasserreinigungsanlagen einer Firma in Bitterfeld und eines Unternehmens für die Herstellung von Lacken und Farben in Westdeutschland stammten. Für den Einsatz der Filtratwässer lag eine Genehmigung des zuständigen Landesamtes für Geologie und Bergwesen (LAGB) vor mit der Auflage, dass ein bestimmter pH-Wert nicht unterschritten werden dürfe, weil sonst chemische Reaktionen mit Gerüchen als Begleiterscheinung auftreten könnten. Eigentlich gilt für gefährliche Abfälle ein Vermischungsverbot, über dessen rechtliche Auslegung aber gestritten wird und das bei einer engen Auslegung den Bergversatz unmöglich machen würde. Bergversatz ist aber auf der politischen Ebene erwünscht: Das Giftzeug muss ja schließlich weg. Die Filtratwässer wurden also zur Anmischung des Dickstoffversatzes verwendet und offensichtlich kam es zu den befürchteten Effekten: Es stank aus der Abluft. Die Angersdorfer wurden laut, die Behörden aufmerksam, die Firma wiegelte ab, die Ämter lange auch. Erst als die Politik auf den Plan trat, kam Bewegung in die Sache. Messungen wurden durchgeführt, ein Gutachten erstellt, das ergab, dass es zwar stinke, aber die stofflichen Belastungen unterhalb der jeweiligen Grenzwerte lägen.
Müllwind aus Angersdorf
Die Ausgasungen sollen binnen Jahresfrist nachlassen, außerdem will die GTS nun einen Kamin errichten, wie sie in einer Pressemitteilung vom 26.03.2021 mitteilte, der austretende Gase nach oben ableitet und weiter verteilt. Eine Filteranlage ist nicht geplant. Eine Sorge der Anwohner ist jedoch, dass aus dem Wetterschacht, der Entlüftung der Gruben Teutschenthal und Angersdorf also, nicht nur Gase, sondern auch Feinstäube austreten könnten. Und die kämen bei Westwind dann auch in Halle an. Angersdorf liegt in der Frischluftschneise der Stadt. Wir fragten in der Pressestelle der Stadt Halle an, wie Vorsorge für die Bürger*innen getroffen werde. Die Antwort: „Die Stadt Halle ist zuletzt von dort im Jahr 2019 in einem Genehmigungsverfahren zur Erneuerung des Abluftkamins beteiligt worden. Darin wurden seitens der Stadt unter anderem wiederkehrende Einzelmessungen der Emissionen gefordert. Ein abschließender Bescheid liegt nicht vor.“
Sachsen-Anhalt als Importland für Giftmüll
Wenn gefährliche Abfälle im Berg gelagert werden sollen, dann zum Beispiel in einer Untertagedeponie wie Herfa Neurode in Hessen. Aber das ist teuer, denn die Deponierung gilt als Beseitigung. Wenn der Müll aber noch den Nutzen der Bergsicherung hat und damit verwertet wird, dann gelten die Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und abfallrechtliche Bestimmungen. Über Tage gilt für die Genehmigung der Anlagen generell das Bundesimmissionsschutzgesetz, der Dickstoffversatz wiederum unterliegt der Versatzverordnung. Untertage gelten Bergrecht und Gesundheitsschutz-Bergverordnung mit ihren besonderen Rechtszwecken. Die Rechtsgebiete überlappen sich hier. Ein juristisches Bermuda, in dem sich vor allem Anwälte zuhause fühlen. Über all dem wird der Giftmüll ein Wertstoff für Baumaßnahmen untertage und damit auf geheimnisvolle Weise weniger gefährlich.
Der Bergversatz dient längst nicht mehr vorrangig der Bergsicherung, sondern der Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Wenn für ein ehemaliges Bergwerk eine Versatzpflicht festgelegt wird, istdas eine willkommene Möglichkeit zur Müllentsorgung. Sachsen-Anhalt mit seinen vielen Salzbergwerken ist auf diese Weise zum Müllimportland geworden. Versatz war für die Gruben in Teutschenthal und Angersdorf gefordert, denn die Gutachten gehen von ihrer Standsicherheit bis 2030 aus. Es musste schnell verfüllt werden. Genehmigungen für die Einlagerung gefährlicher Abfälle wurden erteilt, mit Auflagen, die nicht kontrolliert werden konnten oder nicht kontrolliert wurden. Und alles immer irgendwie gedeckt durch den Verwertungsgedanken im Sinne der Bergsicherung. In Teutschenthal-Bahnhof hängt ein großes Plakat am Firmengebäude mit dem Motto: „Besser kann man die Zukunft nicht vor der Vergangenheit schützen.“ Hier wird der Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben.
Behördenversagen und Kommunikation über Firmenanwälte
Im September 2020 nahm auf Initiative der LINKEN der 20. Parlamentarische Untersuchungsausschuss des Landes die Arbeit auf. Er soll bis zur Landtagswahl am 6. Juni 2021 feststellen, ob die zuständigen Stellen und Behörden bei der Genehmigung und Kontrolle der Mülleinlagerungen in Teutschenthal versagt haben. Die unmittelbar zuständige Behörde ist das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB). Es wurde 2002 im Zuge von Strukturreformen aus anderen Landesbehörden gebildet. Aufgabenbereiche wurden neu geordnet, zusätzliche Aufgaben zugewiesen und das alles neben der laufenden Arbeit und vor dem Hintergrund von Einsparungen im Personalbereich. Viele Mitarbeiter mussten sich auf neue Aufgaben umstellen und sich dafür weiterbilden.
In dieser Zeit kam es vermehrt zu Defiziten bei Kontrollen. So blieb zum Beispiel unbemerkt, dass der Betrieb des Freilagers in Teutschenthal schon 2004 durch die erste Zulassung nicht mehr gedeckt und somit illegal war. Die GTS hat zudem mehrmals vollendete Tatsachen geschaffen, zum Beispiel mit der nicht genehmigten Abfalleinlagerung von circa 11.000 Tonnen Filterstäuben in Angersdorf. Das LAGB musste dann hinterherlaufen, schon um den eigenen Ruf zu schützen. Beklagt wird im Amt zudem, dass die GTS seit einiger Zeit mit hochkarätigen Anwälten anrückt, um strittige Fragen zu klären. Von einem Vertrauensverhältnis kann keine Rede sein.
"Freigemessener" radioaktiver AKW-Müll
Seit einiger Zeit bemüht sich die GTS um die Möglichkeit, freigegebenen oder freigemessenen Müll aus dem Rückbau von Kernkraftwerken oder aus nicht mehr zugelassenen Zwischen- und Endlagernwie aus Lubmin oder der Asse als Stoff für den Bergversatz zu bekommen. In einer Stellungnahme des Unternehmens von 2018 an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) im Vorfeld der Novellierung der Strahlenschutzverordnung liest man: „Damit verfügt nach unserer Auffassung ausschließlich das Versatzbergwerk über die Endlagereigenschaft einer langzeitsicheren Beseitigung der eigentlich zur überirdischen Deponierung freigegebenen festen Stoffe bzw. des Bauschutts aus dem Rückbau kerntechnischer Anlagen; nicht aber konventionelle Abfalldeponien (über- bzw. untertägig) oder die Verbrennung (mit anschließender Beseitigung der Verbrennungsrückstände auf übertägigen Abfalldeponien).“(2)
Bislang wird der als unbedenklich eingestufte Müll oberirdisch deponiert oder, je nach Müllart, auch verbrannt. Natürlich muss dieser Abfall irgendwo hin. Bis 2019 war jedoch die Verbringung in Versatzbergwerke untersagt. Mit der Novellierung der Strahlenschutzverordnung 2019 ist das nun grundsätzlich zulässig, wenn auch unter Auflagen. Nur: Kann man eine Firma, die bereits durch illegales Handeln aufgefallen ist, mit dieser hochriskanten Aufgabe betrauen? Und kann die zuständige Behörde, das LAGB, die sich bereits als überfordert gezeigt hat, das Geschehen kontrollieren?
Das Wasser als Gefahr
Für den Bergversatz mit gefährlichen Abfällen muss ein Langzeitsicherheitsnachweis erbracht werden. Die Bergversatzverordnung schreibt dafür vor, dass schadstoffhaltige Abfälle nur in trockene Salzgesteinsformationen eingebracht werden dürfen, damit die Giftstoffe nicht durch Wasserkontakt ausgewaschen werden und in die Biosphäre zurückgelangen können. Wasser ist ein großer Risikofaktor, denn man kann nie sicher sein, dass es nicht Wege nach draußen und oben findet und mit dem Grundwasser/Schichtwasser in Berührung kommt. Der Schacht Teutschenthal war bei Betriebszulassung trocken, der Schacht Halle in Angersdorf aber schon immer wassereinbruchsgefährdet. Bereits beim Bohren des Schachtes um 1905 lief Wasser zu und musste abgepumpt werden. Außerdem wurde nach der Einstellung der Kalisalzförderung noch Steinsalz gefördert, was drei mit circa 1.000.000 Kubikmetern Sole gefüllte Kavernen hinterließ. Wasser ist im Grubensystem also reichlich vorhanden.
Für die Zeiten nach dem Versatzbetrieb war der Bau eines Dammes geplant, der das Eintreten von Wasser aus Angersdorf in die Grube Teutschenthal verhindern sollte. Dieser Plan wird nicht weiter verfolgt, weil das Wasser den Damm umspülen und sich doch Wege suchen würde. Wie es eben seine Art ist. Daher ist nun Folgendes vorgesehen: Man lässt den Grubenverbund nach dem Ende des Versatzbetriebs absaufen. Da das alles auf 700 Metern Tiefe passiert, hofft man, dass das Wasser schon brav da unten bleiben werde. Aber wird es? Des Wassers Wege sind bekanntlich unergründlich. Die Saaleaue grenzt direkt an Angersdorf. Verenden hier die ersten Tiere, ist es zu spät.
Unabhängige Überwachung unbedingt nötig
Nach eigenen Angaben verbringt die GTS jährlich um die 200.000 Tonnen zum Teil gefährliche Abfälle in die Grube Teutschenthal. Rechnet man das grob hoch auf die mehr als 25 Jahre Versatzbetrieb, so liegen unten bereits drei bis vier Millionen Tonnen. Die können nie und in keinem Fall gehoben werden. Wir müssen mit ihnen koexistieren und sie deshalb ständig überwachen. Genau das fordert die 2010 gegründete Bürgerinitiative Giftmüllregion Halle (Saale) e. V., die bereits verhindert hat, dass auch in Angersdorf eine Dickstoffversatzanlage gebaut und betrieben wird. Außerdem brauchen wir endlich ein Unternehmensstrafrecht, über das durch Unternehmen verursachte Umweltschäden geahndet und in ihnen Rechnung gestellt werden können.
Nur Protest und politischer Druck können helfen
Bisher ist das Thema in Halle nicht präsent. Die Medien wie die Mitteldeutsche Zeitung, die Städtische Zeitung und andere berichteten zwar über die Probleme, aber zu Vorsorgehandlungen seitens der Stadt hat das bislang nicht geführt. Auf unsere Anfrage hin antwortete die Pressestelle, dass Fragen zum Bergversatz in Teuschenthal und Angersdorf nicht in Zuständigkeit der Stadt fielen. Beunruhigender noch: Die Hallenser*innen wissen oft nichts darüber und erkennen die Gefahr nicht. Nur wenn die Großstadt und die Menschen, die in ihr leben, laut werden, entsteht politischer Druck. Allein der kann etwas bewirken.
Marianne Heukenkamp
(1) https://www.grube-teutschenthal.de/
https://giftmuellregion-halle.de/
Die Forderungen der Bürgerinitiative:
- Verfüllung des Wasser- und laugeneinbruchsgefährdeten Grubenfeldes Angersdorf mit nichtgiftigem/gefährlichem Material
- Einhaltung des Langzeitsicherheitsnachweises
- Verhinderung des Absaufens der verfüllten Grubenfelder und Eindringen der Kontaminationen in die Biosphäre- Schließung des Freilagers in Delitz aufgrund der gleichen Gefährdungen wie in Teutschenthal
- Kontinuierliche Kontrolle der Abluft aus dem Bergwerk
- Errichtung eines Schornsteins mit Filterung der Abluft
- Kontrolle und Unterbindung der Freilagerhaltung der Filterstäube am Standort Delitz durch die zuständigen Behörden
- Offenlegung der Untersuchungsergebnisse der Abluftmessung und Staubdepositionsmessungen
- Lückenlose Aufklärung des Explosionsunglückes vom 08.11.2019 in Teutschenthal und Ergreifen der notwendigen Konsequenzen
- Verhinderung der Verfüllung dieses Bergwerkes mit sogenannten freigemessen Materialien aus kerntechnischen Anlagen, die zwar nur schwach radioaktiv sind, jedoch eine Strahlung abgeben.