Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute eine Eilklage gegen ein vorzeitiges Inkrafttreten von CETA. Anwesend in Karlsruhe wird auch der CETA-befürwortende Bundeswirtschaftsminister und SPD-Chef Sigmar Gabriel sein.
Verfassungsrichter können CETA stoppen
Insgesamt 125.000 Bürgerinnen und Bürger haben im August gemeinsam mit den Organisationen Mehr Demokratie, Campact und foodwatch eine Verfassungsbeschwerde mit Dringlichkeitsantrag eingereicht.
Grund der Klage ist die Gefahr der vorzeitigen Inkraftsetzung in Teilen des Abkommens, die von der Zustimmungspflicht durch die Parlamente ausgenommen sind. Dies könnte zu einer rechtlichen Grauzone führen, in der dann bereits Tatsachen geschaffen werden könnten. Mit ihrer Klage wollen die Kläger eine Überprüfung der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz erreichen.
Ein Ergebnis wird bereits am 13. Oktober erwartet.
EU-Parlament beschließt vorzeitige Abstimmung im Eilverfahren
Wie dringlich die Klage ist, verdeutlicht auch die heutige Abstimmung im EU-Parlament. Dort wurde mit der Mehrheit von Konservativen und Sozialdemokratischen Parteien ein Eilverfahren über die Abstimmung von CETA im EU-Parlament beschlossen. Das EU-Parlament will also bereits im Dezember ohne Prüfung der Fachausschüsse über CETA abstimmen, berichet der grüne EU-Finanzpolitker Sven Giegold auf seiner Facebook-Seite.
Giegold darf als Mitglied des Finanzsausschusses und als finanzpolitischer Sprecher seiner Fraktion die Beschlussvorlagen zu CETA nicht vor der Abstimmung einsehen.
Dies stehe im krassen Gegensatz zu den demokratischen Versprechen von Sigmar Gabriel und Martin Schulz beim SPD-Parteikonvent in Wolfsburg.
Giegold ruft die Zivilgesellschaft zu weiteren Protesten auf.
Weitere Infos auf ceta-verfassungsbeschwerde.de