„Das ist der Weisheit letzter Schluss: Nur der verdient sich Freiheit
wie das Leben, der täglich sie erobern muss.“
(Goethe, Faust. Der Tragödie zweiter Teil).
4. KRiStA-Symposium mit: Prof. Jörg Benedict, Dr. Harry Lehmann, Prof. Christoph Lütge und Dr. Michael Andrick
am Samstag, 29.11.2025 10 – 19 Uhr
Mit dem Symposium zum Thema „Vom Freiheits- zum Überwachungsstaat?“ am 29. November 2025 im Volkspark Halle (Saale) sollen Beobachtungen zu aktuellen Entwicklungen, die das Potential zur Einschränkung oder Beseitigung unserer Freiheitsrechte in sich tragen, mit allen Interessierten geteilt und zum gegenseitigen Austausch einladen werden. Das Symposium ist keine Fachtagung für Juristen, sondern richtet sich an alle Interessierten.
Der oberste Grundsatz für die Ausrichtung und Begrenzung staatlichen Handelns wurde nach leidvollen kollektiven Kriegserfahrungen in der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts als Bekenntnis zu seiner universellen Wahrheit und Unantastbarkeit in Artikel 1 unseres Grundgesetzes verankert:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt. Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht“.
Der Rückblick auf die Geschehnisse der letzten fünf Jahre und der Ausblick auf staatlich verordnete Zukunftsvisionen, die sich um Digitalisierung, künstliche Intelligenz (KI) und Cancel Culture ranken, lassen das Bekenntnis zur Unantastbarkeit der Menschenwürde und zur Unverletzlichkeit unserer Freiheitsrechte bei genauerer Betrachtung mehr und mehr hinter einem stetig sich verdichtenden Nebel verschwinden:
Nach Ausrufung der Covid-19-Pandemie durch die WHO am 11. März 2020 griff die deutsche Staatsgewalt mit den von ihr verordneten und durchgesetzten Gesetzen und Maßnahmen „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (Gesetz vom 27. März 2020, BGBl. I 2020, S. 587 ff.) auf in dieser Tiefe und Breite noch nie dagewesene Art in die Grundfreiheiten der einzelnen Bürger ein. Über die Rechtmäßigkeit dieser Eingriffe hatten Gerichte in ganz Deutschland in zahlreichen Verfahren zu entscheiden. Allein die hohe Zahl der in diesem Zusammenhang eingereichten Anträge und Klagen aus der Mitte der Bevölkerung zeigt das geradezu schockartig erwachte Bewusstsein der betroffenen Menschen für ihre eigenen Grundrechte und die starken Zweifel darüber, ob durch staatliche Maßnahmen überhaupt und, wenn ja, auf diese Art und Weise in ihre Rechte eingegriffen werden darf. Die Gerichte haben diese staatlichen Eingriffe fast durchgehend als zum Schutz der Gesundheit und des Lebens erforderlich bestätigt. Dies wiederum hat in einem weiteren Teil der Gesellschaft einschließlich einer kritisch denkenden Minderheit innerhalb der Justiz zu der ebenso schockartig erwachten Erkenntnis geführt, dass die Entscheidungsfindung einer Mehrheit von Richterinnen und Richtern offenbar Einflüssen außerhalb von Recht, Gesetz und dem eigenen Gewissen ausgesetzt war. Welche Einflüsse haben hier – bewusst oder unbewusst – gewirkt und warum haben die Gerichte ihnen nicht standgehalten? Wurde im Ergebnis Unrecht – irreversibel(?) – zu Recht erklärt? Prof. Dr. Jörg Benedict wird hierzu aus rechtsphilosophischer Perspektive Einsichten vermitteln, die zugleich der juristischen Aufklärung der Coronazeit dienen.
Institutionen als Ideologiemaschinen?
Freiheitsgrundrechte sind der Kernbestand liberaler Demokratien. Bildungsstätten wie Schulen, Hochschulen, Universitäten sowie Kultureinrichtungen wie Museen, Theater und Opern sind die ureigenen Austragungsorte und kreativen Betätigungsfelder der Wissenschafts-, Lehr- und Kunstfreiheit. Als solche müssen sie vor staatlichen Eingriffen geschützt und von den Institutionen verteidigt werden. Doch die Institutionen sehen sich mehr und mehr Einflüssen ausgesetzt, die einen gefährlichen und sichtbaren Nebeneffekt haben: die eigene Preisgabe ihrer Freiheiten. Die Beeinflussung geschieht durch den Einsatz digitaler Technik, ideologischer Denkweise und Kommunikation, einseitig und politisch gesteuerter Information (Propaganda) sowie Cancel Culture. All das wirkt sich nicht nur auf einzelne Akteure aus, sondern erfasst darüber hinaus ganze Institutionen, die wiederum in einem Rückkoppelungskreislauf die Ein- und Auswirkungen dieser Einflüsse noch verstärken. Der Philosoph Dr. Harry Lehmann hat dieses Phänomen in seinem Buch „Ideologiemaschinen“ untersucht und beschrieben. In seinem Vortrag wird er Aufschluss darüber geben, wie sich Institutionen, die originär den Grundfreiheiten verpflichtet sind, zu „Ideologiemaschinen“ entwickeln und ob und wie diese Entwicklung aufgehalten und umgekehrt werden kann.
Digitalisierung als Entmenschlichung?
Digitalisierung und der Einsatz künstlicher Intelligenz werden als gewünschte und „zeitgemäße“ Zukunftstechnologien in allen Lebensbereichen präsentiert und vorangetrieben. In der Gesundheitspolitik wurde zur Kontrolle und Überwachung der Corona-Impfungen der elektronische Impfausweis eingeführt. Es folgte die Einführung der elektronischen Patientenakte, deren sensible Daten nicht hinreichend sicher geschützt sind (Die elektronische Patientenakte im Spiegel des informationellen Selbstbestimmungsrechts). In die Justiz hat die elektronische Verfahrensakte Eingang gefunden, der Einsatz künstlicher Intelligenz zur Vorbereitung und Erstellung von Anklagen und Entscheidungen soll konsequent vorangetrieben werden (Quo vadis justitia – Wie der Einsatz von KI die Justiz grundlegend verändern könnte). Elektronischer Personalausweis (eID) und digitales Zentralbankgeld sind weitere Schritte zur Erlangung einer „digitalen Identität“ mit Potential zur totalen Überwachung und Verhaltenssteuerung. Digitalisierung und KI bringen schließlich „Laura“ hervor, die sich am Servicetelefon eines Dienstleistungsunternehmens als zuständiger Service Bot namentlich vorstellt und den ratsuchenden Kunden, dessen Problem nicht in das einprogrammierte Lösungsmuster passt, fragt: „Möchten Sie mit einem menschlichen Mitarbeiter sprechen?“ Bedeutet Digitalisierung also auch Entmenschlichung? Prof. Dr. Christoph Lütge wird die Chancen und Gefahren der Digitalisierung und des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz unter wirtschaftsethischen Gesichtspunkten kritisch in den Blick nehmen und ihren Einfluss auf unsere Grundfreiheiten untersuchen.
Anpassung und menschliche Psyche
Im Zentrum jeder gesellschaftlichen Entwicklung steht als Hauptakteur und zugleich Zielperson der einzelne Mensch. Er ist grundsätzlich in der Lage, durch eigenständiges Denken und Handeln gute Entwicklungen voranzutreiben, Fehlentwicklungen entgegenzusteuern und gemeinschaftlich das Fundament einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft zu legen und zu erhalten. Doch was passiert, wenn die Fähigkeit zum eigenständigen Denken und Handeln gestört und überlagert wird von einem Anpassungsdruck an Denkweisen und Verhaltensmuster, die als mehrheitsfähige und damit nicht mehr zu hinterfragende Normen präsentiert werden? Welche individuellen seelischen Störungen führen zu einer derart angepassten, Fremdbestimmung akzeptierenden Gesellschaft? Welchen Einfluss haben sie auf zwischenmenschliche Beziehungen und das gesamte gesellschaftliche Zusammenleben in einer Demokratie? DerPsychologe Dr. Hans-Joachim Maaz wird als Antwort auf diese Fragen seine psychologischen Erkenntnisse zur „Normopathischen Demokratie” und der „Notwendigkeit einer innerseelischen Demokratie“ mit dem Publikum teilen.
Die anschließende Podiumsdiskussion wird eingeleitet und moderiert von Dr. Michael Andrick, Philosoph, Essayist und Autor der Bücher „Erfolgsleere: Philosophie für die Arbeitswelt“, „Im Moralgefängnis“ und „Ich bin nicht dabei. Denk-Zettel für einen freien Geist“.







