Im Januar 2020 brachte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Halles Stadtrat einen Beschlussantrag zum geplanten Landschaftsschutzgebiet "Seebener Berge und Feldflur" ein. Die Untere Naturschutzbehörde sollte beauftragt werden, entsprechend des Vorschlages in der 1. Teilfortschreibung des Landschaftsrahmenplanes von 2013, die erforderlichen Schritte zur Festsetzung des geplanten Landschaftsschutzgebietes einzuleiten.
Der Antrag der Grünen wurde in die Ausschüsse verwiesen, die im Februar ihre Beratungen darüber aufnahmen. Mitte März führten dann die bekannten gesundheitspolitischen Konvulsionen dazu, dass auch die kommunalpolitischen Prozesse in Halle einem umfassenden "lockdown" unterzogen wurden. Nur unmittelbar lebensnotwendige Vorhaben und Beschlüsse können seither im Stadtrat und seinen Gremien behandelt werden.
Aber ist nicht auch die Ausweisung neuer Schutzgebiete eine Lebensnotwendigkeit? Das Vorhaben um die Seebener Berge resultiert aus dem ersten Landschaftsrahmenplan der Stadt Halle im Jahr 1997. Eine Teilfortschreibung dieses Planungswerks gab es im Jahr 2013, in der das neue Schutzgebiet mit einer Fläche von 265 ha wieder an hervorgehobener Stelle behandelt wurde. Mehrere bestehende Schutzgebiete und -objekte (Flächennaturdenkmäler, Geschützte Landschaftsbestandteile) sollen miteinander zu einem Landschaftsschutzgebiet (LSG) verbunden werden. Die Ortschaft Seeben selbst soll nicht mit in das LSG integriert werden.
Das Gebiet der Seebener Berge und des Hoppberges ist durch ausgedehnte artenreiche Trockenrasenflächen und -hänge gekennzeichnet. Dazu kommen halboffene Gebüschfluren, Streuobstwiesen und artenreiche Feldgehölze. Die offenen und halboffenen Flächen sind bedeutende Lebensräume für boden- und gebüschbrütende Vögel (Rebhuhn, Goldammer, Baumpieper, Neuntöter, Raubwürger).
Biotopverbund stärken!
Zahlreiche gefährdete, vorrangig wärme- und trockenheitsliebende Insektenarten erhöhen zusätzlich die Schutzwürdigkeit. Elemente einer Bergbaufolgelandschaft (Grube Glückauf) sind als Gewässer mit wertvollen Amphibienvorkommen zu verzeichnen. Die Landschaft um Seeben ist eine weitgehend unverbaute und unzerschnittene Grünachse im Sinne eines Biotopverbundes an Halles nördlicher Stadtgrenze. Eine bessere Unterschutzstellung des Gebiets ist auch geboten, um Nährstoffeinträge aus der umgebenden Ackerlandschaft in die Magerrasen zu verringern, etwa durch Schaffung von Pufferstreifen. Der Verunkrautung und Verbuschung von Trochenrasen sollte durch bessere Beweidung entgegengewirkt werden. Auch Maßnahmen gegen Neophyten (Robinie) wären hier sinnvoll. Der steinzeitliche Menhir (Franzosenstein) sollte seinen Schutzstreifen zum benachbarten Acker zurückbekommen, Ökohof und Reiterhof mehr in die Landschaftspflege einbezogen werden.
Die Planungen für ein LSG "Seebener Berge und Feldflur" ruhen seit 2013, was von Kritikern mit dem seither in Halles Rathaus etablierten "Wahlkönigtum" in Verbindung gebracht wird. Was zu Beginn noch den Vorteil kürzerer Entscheidungswege hatte, zeigt nun gravierende Nachteile, von denen demotivierte Mitarbeiter und Mängel im Wildtierschutz (Biber, Eisvögel) nur die offensichtlichsten sind. Demokratisierung ist angesagt oder wie kürzlich meine Nachbarin meinte:
"Kann sein, dass wir unsere Grundrechte zurückbekommen und wieder wie mündige Bürger behandelt werden, aber die vielfältigen Schäden (an Mensch und Natur) sind nicht wieder rückgängig zu machen!"
Die neue Normalität wird sicher eine andere sein, die aber gilt es jetzt schon vorzubereiten.
Abbildung aus: "Landschaftsrahmenplan für die Kreisfreie Stadt Halle (Saale) - 1. Teilfortschreibung", Stadt Halle (S.) 2013
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