Freie Fahrt für schnel­le Radler?

Seit Anfang des Jah­res 2017 gibt es Bun­des­för­der­mit­tel für den Bau von Rad­schnell­we­gen. Bedin­gun­gen dabei sind, dass sie grund­sätz­lich vier Meter breit sein müs­sen, voll asphal­tiert, kreu­zungs­frei, fuß­gän­ger­frei, fast ohne Stei­gun­gen und min­des­tens fünf Kilo­me­ter lang sind. 70 Mil­lio­nen Euro ste­hen schon mal als Anschub­fi­nan­zie­rung des Bun­des dafür bereit. Im Moment läuft die Anmel­de­frist, in der ... wei­ter­le­sen