Verkerhsschilder mit dem Zeichen 241 wie dieses in der Magdeburger Straße müssen nach einer Klage abgenommen werden

ADFC: Mehr Frei­heit für Rad­fah­rer nach erfolg­rei­cher Mus­ter­kla­ge gegen Stadt Halle

Rad­fah­rer in Hal­le kön­nen zukünf­tig, bis auf einen kur­zen Bereich zwi­schen Rie­beck­platz und der Ein­fahrt Volk­mann­stra­ße, selbst ent­schei­den, ob sie die Fahr­bahn oder den Rad­weg nut­zen wol­len. Nach einem sechs­jäh­ri­gen Ver­fah­ren hat das Ver­wal­tungs­ge­richt Hal­le am 16.Oktober 2017 die Stadt dazu ver­ur­teilt, Rad­fah­rern die Benut­zung der Fahr­bahn zu erlau­ben und das Ver­kehrs­zei­chen 241 zu entfernen. 

Wer mit dem Rad auf der mag­de­bur­ger Stra­ße unter­wegs ist, kann in Zukunft, bis auf einen kur­zen Bereich zwi­schen Rie­beck­platz und der Ein­fahrt Volk­mann­stra­ße, selbst ent­schei­den, ob die Fahr­bahn oder der Rad­weg benutzt wer­den soll.

Kei­ne erhöh­te Gefahr bei Straßennutzung

Das Gericht sieht, ange­sichts der Kfz-Dich­te, der Brei­te und Gerad­li­nig­keit in der Mag­de­bur­ger Stra­ße kei­ne beson­de­re Gefähr­dungs­la­ge, die ein Fahr­bahn­ver­bot für Rad­fah­rer recht­fer­tigt. Alle ver­kehrs­wis­sen­schaft­li­chen Unter­su­chun­gen zei­gen, dass sepa­rier­te Rad­we­ge nicht siche­rer sind, als das Fah­ren auf der Fahr­bahn. Ander­seits ver­füg­ten die Rad­we­ge in der Mag­de­bur­ger Str. auch nicht über die not­we­ni­ge Brei­te, die Frei­heit von Hin­der­nis­sen und die Beschaf­fen­heit, die gemäß gel­ten­den Regel­wer­ken erfor­der­lich sei­en, um Rad­fah­rern ihr Recht zu beschnei­den die Fahr­bahn zu nut­zen. Auch der Ver­weis der Stadt, dafür müss­ten Ampeln neu pro­gram­miert wer­den, hat nicht ver­fan­gen. Schwä­che­re Rad­fah­rer könn­ten im Übri­gen die nicht regel­ge­rech­ten Rad­we­ge wei­ter nutzen.

Benut­zungs­pflicht auch anders­wo rechtswidrig

Der ADFC begrüßt die­ses Urteil aus­drück­lich. Das Gericht stellt aus Sicht des Ver­eins damit klar, dass Ver­bo­te und Beschrän­kun­gen für Rad­fah­rer, kla­rer und nach­voll­zieh­ba­rer Begrün­dun­gen bedür­fen. Die­se set­zen eine qua­li­fi­zier­te, beson­de­re Gefah­ren­la­ge und regel­ge­rech­te, nach dem Stand der Tech­nik aus­ge­bau­te und unter­hal­te­ne Rad­ver­kehrs­an­la­gen vor­aus. Auf vie­len Rad­we­gen in Hal­le ist weder das eine, noch das ande­re gege­ben. Benut­zungs­pflich­ten auf ver­nach­läs­sig­ten, zu schma­len, regel­wid­ri­gen Rad­we­gen, wie es sie über­all in der Stadt, ob an Para­cel­sus­stra­ße, Niet­le­be­ner Stra­ße, Des­sau­er Stra­ße, Reil­stra­ße, Lud­wig Wuche­rer Stra­ße usw. gibt, sei­en des­halb rechtswidrig.

Lan­ger Atem gegen Behör­den­will­kür zeig­te Erfolg

Das Urteil zei­ge, so der ADFC wei­ter, dass behörd­li­che Will­kür durch den, wenn auch äußerst lang­at­mi­gen Rechts­staat kor­ri­gier­bar sei. Die Zei­ten in denen in Sach­sen-Anhalt Rad­fah­rer jeg­li­che Zwangs­maß­nah­men hin­neh­men müss­ten und auf Rest­flä­chen ver­wie­sen wer­den könn­ten, sei vor­bei. Das Urteil lie­fert damit eine Vor­la­ge, Tau­sen­de nicht begrün­de­te, gefähr­li­che und nicht nach­voll­zieh­ba­re Fahr­bahn­ver­bo­te für Rad­fah­rern in ganz Sach­sen-Anhalt aufzuheben.

Wich­tig sei wei­ter­hin, dass die Rich­te­rin sich stark auf Regel­wer­ke, wie die VV-STVo und die ERA 2010 bezieht und damit klar­stell­te, dass es objek­ti­ve Maß­stä­be wie die Brei­te und Beschaf­fen­heit von Rad­we­gen gebe, wel­che als Vor­aus­set­zung für Zwangs­maß­nah­men her­an­ge­zo­gen wer­den müss­ten. Das müs­se umso mehr für alle Neu­bau- und Sanie­rungs­maß­nah­men gelten.

 

Über den ADFC
Der All­ge­mei­ne Deut­sche Fahr­rad-Club e.V. (ADFC) ist mit mehr als 160.000 Mit­glie­dern die größ­te Inter­es­sen­ver­tre­tung der Rad­fah­re­rin­nen und Rad­fah­rer in Deutsch­land und welt­weit. Er berät in allen Fra­gen rund ums Fahr­rad: Recht, Tech­nik und Tou­ris­mus. Poli­tisch enga­giert sich der ADFC auf regio­na­ler, natio­na­ler und inter­na­tio­na­ler Ebe­ne für die kon­se­quen­te För­de­rung des Radverkehrs.

Ein Kommentar zu “ADFC: Mehr Frei­heit für Rad­fah­rer nach erfolg­rei­cher Mus­ter­kla­ge gegen Stadt Halle

  1. Lie­ber Verfasser,
    Gra­tu­la­ti­on! Ich wäre dank­bar, wenn Sie mir die Kla­ge­schrift schi­cken könn­ten, damit ich für eine ähn­li­che Situa­ti­on eine Vor­la­ge habe. Wäre das möglich?
    Mut freund­li­chen Grüßen,
    Ulri­ke Künzer

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