Mit Hilfe der Umweltzonen konnte die Feinstaubbelastung in den meisten Städten erfolgreich reduziert werden. Doch die Wirkung der bestehenden Umweltzonen ist ausgereizt, wie auch Maria Krautzberger, die Chefin des Umweltbundesamts feststellte: “Jetzt entfalten sie (die Umweltzonen) keine wirkliche Wirkung mehr, aufgrund der Flottenerneuerung, die wir inzwischen vollzogen haben”.
Drängendstes Problem ist zur Zeit die Belastung innenstädtischer Bereiche mit Stickoxiden in der Luft. In den meisten deutschen Städten werden die geltenden Grenzwerte für die Belastung mit Stickoxiden seit Jahren deutlich überschritten. Stickstoffdioxid hat eine stark oxidierende Wirkung. Es trägt als Vorläuferstoff zur Bildung von bodennahem Ozon und sekundärem Feinstaub bei. Gleichzeitig führt Stickstoffdioxid zur Überdüngung und Versauerung von Böden und schädigt die Vegetation. Beim Menschen führen hohe Konzentrationen von Stickstoffdioxid zu Hustenreiz, Atemwegsbeschwerden und Augenreizungen. Langfristig können die Atmungsorgane geschädigt werden, auch wird eine Zunahme von Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei steigenden NO2-Belastungen beobachtet.
Doch Politik und Verwaltung fehlen wirksame Instrumente zur Reduzierung der NO2-Belastung. Wesentliche Quelle der hohen innerstädtischen NO2-Belastungen sind Dieselfahrzeuge ohne oder mit veralteter Abgasreinigung. Hier kommt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ins Spiel, sie ist Dachorganisation der deutschen Umweltverbände. Und sie schlägt eine neue Plakette vor, mit deren Hilfe veraltete Dieselfahrzeuge aus den bereits bestehenden Umweltzonen verbannt werden sollen. Diese Blaue Plakette sollen Fahrzeuge erhalten, die besonders wenig Stickoxide emittieren. Dazu zählen alle Elektro- und Autogas-Fahrzeuge, Benzin-PKW ab Euronorm 3 und Dieselfahrzeuge ab der Euronorm 6/IV.
Die Zeit drängt, in vielen Großstädten laufen zum Jahresende die Fristen von Ausnahmegenehmigungen aus. Denn eigentlich dürfte die Konzentration von NO2 in der Umgebungsluft schon seit 2010 im Jahresmittel nicht mehr als 40 µg/m3 betragen. Überschreitungen dürften nur an 18 Tagen im Jahr vorkommen. Werden diese Grenzwerte auch weiterhin nicht einhalten, droht Deutschland ein mit Strafen in Millionenhöhe verbundenes Vertragsverletzungs-Verfahren gemäß EU-Luftqualitäts-Richtlinie.
Die Deutsche Umwelthilfe drängt deshalb auf die Einführung der Bauen Plakette zum Jahreswechel, doch sie ist damit in der Rolle eines Lobbyisten unter vielen anderen, die zumeist Wettbewerbs-Nachteile für ihre jeweilige Klientel befürchten: besonders Spediteure, Einzelhändler und kommunale Spitzenverbände würden am liebsten gar nichts tun und den Bund die anfallenden Strafen zahlen lassen.
Doch die Weiterentwicklung der Umweltzonen ist auch aus gesundheitlichen Gründen dringend nötig. So steigen z. B. die Feinstaubwerte in Halle/S. wieder deutlich an. Bereits Anfang Oktober 2014 wurden die zulässigen 35 PM 10-Überschreitungen pro Jahr erreicht und die Heizsaison steht erst noch bevor. Weder Landesumweltamt noch Stadtverwaltung fühlen sich für die Fortschreibung des bestehenden Luftreinhalteplanes verantwortlich. Auch im Jahr 2014 ist es wieder nicht gelungen, eine Hotspot-Messstation in Halles Umweltzone zu verlegen. Die Messstellen außerhalb der Umweltzone zeigen um die 50 µg/m3 Stickoxide an, zulässig wären 40 µg/m3, aber da in der Umweltzone nicht gemessen wird, werden dort auch keine Grenzwerte überschritten. So einfach kann kommunaler Umweltschutz sein! Unabhängig von lokalen Schurkereien könnte die rasche Einführung einer Blauen Plakette die größten "Dreckschleudern" aus den Innenstädten verbannen und den geschundenen Städtern eine lebensverlängernde Atempause gönnen.
www.morgenpost.de/berlin/article133452620/Bundesamt-erklaert-Umweltzonen-in-Staedten-fuer-ueberfluessig
www.duh.de/uploads/media/Hintergrundpapier_Blaue_Plakette_final_01.pdf
Text: Dietmar Sievers
Foto: Morgenidyll in Halles Kleiner Ullrichstraße/ Thies
Funktioniert leider nicht. Bitte mal korrigieren. 😉
Siehe auch
http://www.duh.de/pressemitteilung.html?&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=3372&cHash=53914b935fbee02bef3e3b481b49fc51