Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes für einen Weiterbau der geplanten Autobahn A 143 („Westumfahrung Halle“) sieht der NABU als einen gravierenden Rückschritt für den Naturschutz und für den Klimaschutz an. Mit Urteil vom 12.06.2019 hat das Bundesverwaltungsgericht eine private Klage gegen die A 143 abgewiesen, und damit die gravierende Schädigung von Schutzgebieten von Europäischem Rang durch die Autobahn für rechtmäßig erklärt.
Nach Ansicht des NABU stellt die geplante A 143 einen unvertretbaren Eingriff in die einzigartigen Naturschätze des Unteren Saaletals bei Halle dar. Insbesondere die Porphyrlandschaft bei Brachwitz und Gimritz und der Muschelkalkhänge bei Lieskau mit ihrer herausragenden Artenvielfalt sollten als intakte und unzerschnittenen Naturrefugien für kommende Generationen bewahrt werden.
Die Pläne für die A 143 wurden vor fast 30 Jahren, in der Wachstumseuphorie der Wendezeit, aufgelegt. Seitdem hat sich die Dramatik des weltweiten Artensterbens ebenso stetig verschärft wie der globale Klimawandel. Unter diesen Umständen ist eine Entscheidung gegen den Erhalt noch verbliebener intakter Naturrefugien und für eine neue Autobahn, die zusätzlichen Verkehr und zusätzliche Klimagase erzeugt, aus Sicht des NABU nicht mehr zeitgemäß.
Der NABU stattdessen ein Umdenken in der Verkehrspolitik: ungebremstes und rücksichtsloses Verkehrswachstum zulasten von Natur und Klimaschutz muss endlich beendet werden.
NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.)
Regionalverband Halle/Saalkreis
Große Klausstraße 11
06108 Halle (S.)
Foto oben: betroffener Saaleabschnitt bei Salzmünde © Thies Streifinger