Es geht um neue Verordnungen unserer Landesregierung in Sachen Natur. Seit Jahren kämpfen Angel- und Fischereiverbände gegen einen schwarzen Vogel. Seit Jahren kämpfen Umweltverbände für den Vogel und seinen Lebensraum. Nun ist es Sachsen-Anhalts Landesregierung gelungen, als letztes Bundesland eine unglaubliche Verordnung herauszugeben, die alle anderen Bundesländer in den Schatten stellt. Bisher hatte man Umweltverbänden Stellungnahmen vorher abverlangt, um einen gemeinsamen Konsens zu finden. Diese Praxis ist nun begraben worden. Die Verordnung ist gültig und es gibt nur noch die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Offenbar möchte man, dass durch Klagen den Umweltverbänden nun gänzlich die finanzielle Luft ausgeht.
Doch nun zum eigentlichen Dilemma. Die schwarzen Vögel, es geht hier um den Kormoran (Phalacrocorax carbo), fressen Fisch. Dieses Verhalten unterscheidet sie eigentlich nicht vom Eisvogel, Fisch- oder Seeadler, Haubentaucher, Fischreiher, Otter und vielen anderen Tieren. Doch der Fehler dieser Vögel ist womöglich das schwarze Federkleid. Ähnliches Schicksal der Unbeliebtheit teilen sie mit Krähen- und Rabenvögeln, worunter ja auch Elstern zählen. Schwarz ist also nicht beliebt in der Bevölkerung. Der Hass der Angler und Fischer geht nun soweit, dass er unsere Landesregierung zu einer Abschussverordnung geführt hat. Ja, Sie hören richtig. Dieser Vogel soll in Sachsen Anhalt ausgerottet werden! Doch dummerweise interessieren sich Jäger nicht sonderlich für diese Erlaubnis zum Töten. Der Abschuss kostet Geld für Munition, stört durch den Schusslärm ihr eigentliches Zielwild, verlangt das Vorhandensein eines ausgebildeten Apportierhundes und macht Mühe in der Entsorgung erlegter Tiere, da das Fleisch nicht schmackhaft und deshalb nicht verkäuflich ist.
Offenbar hat man mit dem Jagdverbänden vorher gesprochen, im Gegensatz zu den Umweltverbänden. Denn die Verordnung möchte anderen Personen diese Aufgabe übertragen. Personen, die im Besitz eines gültigen Waffenscheins sind, ist es jetzt erlaubt. Sie werden regelrecht dazu aufgefordert, diesen Vögeln nachzustellen. Sie sollen Brutplätze ausfindig machen und diese durch Abschuss vernichten. Erst nach Auslöschung dieser Kolonien ist die zuständige Behörde zu unterrichten! Was für eine völlig neue Dimension!
Wer sind nun diese Personen, welche aufgefordert sind, an unseren Gewässern für „Ordnung” zu sorgen? Sind es Sportschützenvereine, welche nun vom Schießplatz in die wilde Natur ziehen und aus ihrem Sport ein Abenteuer machen können? Sind es Angler, die sich nun zusätzlich zur Angelausrüstung noch bewaffnen? Unseres Wissens wird einem Jäger das Tragen der Waffe zeitlich begrenzt angeraten. Wie und wo wird den künftigen Personen der Umgang mit Waffen in der Öffentlichkeit erlaubt? Wie kann man die sachgerechte Entsorgung der Tiere sicherstellen? Kann man den berechtigten Personen überhaupt die Sachkenntnis und die Selbstdisziplin abverlangen, wirklich nur den Kormoran zu erlegen auch wenn das Schussfieber erst einmal ausgebrochen und der Vogel selten geworden ist?
Erstens ist es sehr zweifelhaft, mit dieser Methode überhaupt Erfolg zu haben, denn Brutnachweise sind in Sachsen-Anhalt eher selten. Die meisten hier zu erlebenden Vögel sind Durchzieher, die in Finnland riesige Kolonien bilden und dort niemanden stören. Zweitens fehlen entsprechende wissenschaftliche Nachweise, die belegen, dass ausgerechnet der Kormoran bestimmte Fischarten gefährdet. Besonders die Äsche soll er dezimieren, deren Fleisch die Angler hoch schätzen, die jedoch kaum in untersuchten Kormoranmägen nachgewiesen werden konnten.
Schlimm ist die Art und Weise, in der mit den Umweltverbänden umgegangen wird. Sind es doch die ehrenamtlichen Ornithologen, welche die Bestände dokumentieren und Nachweise erarbeiten. Nach welchen Kriterien will man denn in Zukunft Gefährdungen festlegen?
Diese Verordnung ist hochgradig abenteuerlich. Die Bedenken betreffen zum einen die zunehmende Bewaffnung der Bevölkerung und zum anderen in die zunehmende unqualifizierte Störung empfindlicher Gewässerbereiche. Was sollen wir tun? Wasservögel stehen in Deutschland unter besonderem Schutz. Das Tierschutzgesetz verbietet es, Tiere ohne besonderen Grund zu töten oder ihnen Schmerzen zuzufügen. Sollen wir jetzt beginnen, Spenden zu sammeln, um uns mittels Klage dagegen zu wehren? Sind Sie dafür, dass wir Klagen sollten? Die Hoffnung auf Vernunft ist jedenfalls jetzt schon erschossen.
Text & Foto: Steffen Neubert/ NABU Halle
Sind Sie Vogelschützer oder Naturschützer?
Letzteres darf getrost bezweifelt werden.
Auch Fische haben ein Recht auf Arterhaltung. Ihre Ausführungen verharmlosen den Sachverhalt.
Die Kormoranplage vernichtet nachweislich Fischbestände.
Hätte man schon früher sich auf EU-weite Maßnahmen geeinigt, käme es jetzt nicht zu Übertreibungen.
Aber mit dem Kormoran lässt es sich ja prima Mitglieder werben und die Stimmung gegen die bösen Angler anheizen.
Der NABU neigt zu Speziesismus - Vögel wichtiger als Fische - und das kann ein aufrechter Naturschützer nicht tolerieren.
Sie sollten sich besser informieren und dann schreiben. Z.B. hier http://www.jawina.de/harmloser-vogel-von-wegen/