BI Saa­le­tal reicht Beschwer­de gegen A143 - Urteil beim EuGH ein

Wir von der Bür­ger­initia­ti­ve Saa­le­tal haben ver­spro­chen, wei­ter gegen den Bau die­ses Auto­bahn­teil­stücks der A143 zu kämp­fen, und das tun wir auch jetzt. Tat­säch­lich begann das Jahr 2020 für unse­re Sache mit guten Neu­ig­kei­ten: Neue recht­li­che Mög­lich­kei­ten haben sich eröff­net und die ers­ten Schrit­te neh­men Form an. Damit es jetzt aufs Gan­ze gehen kann, braucht es eure finan­zi­el­le Unter­stüt­zung! Wie genau? Das wol­len wir Ihnen und Euch hier kurz erklären.

WAS IST PASSIERT?

Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt (BVerwG) hat die Kla­ge gegen den Bau der A143 zwar abge­wie­sen aber in der Urteils­be­grün­dung fan­den unse­re Rechts­ex­per­ten kla­re Ver­säum­nis­se. Ohne an die­ser Stel­le ins Detail gehen zu kön­nen lässt sich zusam­men­fas­sen, dass ohne den Euro­päi­schen Gerichts­hof die­ser Fall gar nicht hät­te ent­schie­den wer­den dür­fen! Die­ses Unrecht ruft nach Wider­stand und begrün­det die opti­mis­ti­schen Pro­gno­sen der befrag­ten Juristen.

WELCHE RECHTLICHEN SCHRITTE WOLLEN WIR GEHEN?

Wie im letz­ten News­let­ter geschil­dert konn­te Anfang des Jah­res eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de gegen das Urteil des BVerwG erfolg­reich ein­ge­reicht wer­den. Zusätz­lich haben sich zwei wei­te­re Chan­cen eröff­net, die wir wei­ter­ver­fol­gen wollen:
1. Aus­sichts­reich ist die Wie­der­auf­nah­me der Kla­ge durch einen Umweltverband!
Grund: Das BVerwG hat geur­teilt, dass die Aus­wir­kun­gen der Auto­bahn auf die vom Bau betrof­fe­nen Flo­ra-Fau­na-Habi­tat-Erwei­te­rungs­flä­chen nicht unter­sucht wer­den müs­sen. Wir wider­spre­chen, dass das euro­pa­recht­lich geklärt und des­halb dem EuGH hät­te vor­ge­legt wer­den müs­sen. Das Euro­päi­sche Natur­schutz­recht regelt, dass prio­ri­tä­ren Lebens­raum­ty­pen nur nach Anhö­rung der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on beein­flusst wer­den dürf­ten. Dies ist nicht erfolgt und eine Bewil­li­gung wäre wegen des „Ver­schlech­te­rungs­ver­bo­tes“ aus unse­rer Sicht daher unwahrscheinlich.
Stand: Wir sind der­zeit mit ver­schie­de­nen Umwelt­ver­bän­den im Gespräch, die die­se Kla­ge mit der BI als Koope­ra­ti­ons­part­ner in die Wege lei­ten können.
2. Wir berei­ten eine Ver­trags­ver­let­zungs­be­schwer­de für den Euro­päi­schen Gerichts­hof vor:
Grund: Unse­re Recher­che hat zuta­ge geför­dert, dass das deut­sche Rechts­sys­tem in der Fra­ge, wie man bei Kon­flik­ten zwi­schen natio­na­lem und euro­päi­schem Recht vor­ge­hen kann, Lücken aufweist.
Aus­sich­ten: Ein sol­ches Ver­fah­ren erzielt eine durch­schla­gen­de Wir­kung, denn wir wür­den damit einen bis­lang in Deutsch­land ein­ma­li­gen Vor­gang bewirken.

WOFÜR BRAUCHEN WIR EURE HILFE?

Um das Saa­le­tal zu ret­ten, brau­chen wir eure Hilfe.
Die Kos­ten für die­se recht­li­chen Schrit­te wer­den auf 50.000 Euro veranschlagt.
Was für Weni­ge kaum mög­lich wäre, kön­nen wir gemein­sam schaffen.
Schon jetzt haben mehr als 1000 Men­schen unter­schrie­ben, und noch mehr unter­stüt­zen uns aus dem Hintergrund.
Wenn jede Unter­zeich­ne­rin und jeder Unter­zeich­ner der Peti­ti­on, jede Natur­freun­din und jeder Natur­freund mit­macht - vie­le 30 Euro und man­che 50 Euro geben – dann kön­nen wir die­sen Neu­start im Kampf gegen den Bau der Auto­bahn beginnen!

Mit Ihrer und Dei­ner Hil­fe kann die­se ein­ma­li­ge Chan­ce genutzt werden.

Bit­te über­weist den Bei­trag, den ihr bei­tra­gen könnt, in den Klagefonds:

Kon­to: R. Voigt
IBAN: DE64 1007 7777 0509 5054 01
Ver­wen­dungs­zweck: Saa­le­tal – A 143
Oder direkt online per Paypal

Wir dan­ken allen, die bis jetzt dazu bei­getra­gen haben,
allen, die mit uns nicht aufgeben,
allen, die Geld, Zeit und Kraft spenden,
allen, die sicht­ba­ren Wider­stand orga­ni­sie­ren - wie zuletzt beim Spa­ten­stich gemein­sam mit Fri­days for Future und den Extinc­tion Rebellions.
Machen wir so gemein­sam weiter.
Eure BI Saaletal

Wei­te­re Infos, auch zu Spen­den, und Hin­ter­grün­de zu den recht­li­chen Details findet
ihr auf www.bi-saaletal.de

P.S.: Wei­te­re gemein­sa­me Aktio­nen sind ange­dacht, sobald die Kon­takt­re­ge­lun­gen dies zulas­sen. Wir wer­den euch selbst­ver­ständ­lich auf dem Lau­fen­den halten.

 








 

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