Bun­des­wei­te Pro­test­kam­pa­gne gegen “100 Jah­re Abschie­be­haft” - Demos in Hal­le und Dessau

Über das 100-jäh­ri­ge Jubi­lä­um des Bau­hau­ses gab es Doku­men­ta­tio­nen, Radio-Fea­tures, Arti­kel-Seri­en. Es gab Inter­views und Kom­men­ta­re. Es wird eine Kul­tur hofiert, auf die wir uns gern bezie­hen. Dane­ben steht eine Kul­tur der sys­te­ma­ti­schen Inhaf­tie­rung von Men­schen, die kein Ver­bre­chen began­gen haben, son­dern nach einer lebens­wer­ten Zukunft such­ten und suchen. Die bun­des­wei­te Kam­pa­gne “100 Jah­re Abschie­be­haft” will die­ser Schief­la­ge etwas ent­ge­gen­set­zen und ruft in die­sem Jahr ver­stärkt zur Soli­da­ri­tät mit den betrof­fe­nen Men­schen auf.

Eini­ge Jubi­lä­en sor­gen für Pres­ti­ge und füh­ren zu eini­ger Selbst­be­weih­räu­che­rung. Ande­re dage­gen zeu­gen von einer lan­gen Geschich­te der Unter­drü­ckung und von einem struk­tu­rel­len Ras­sis­mus, der nur gering­fü­gig in Fra­ge gestellt wird.

Dies zeigt auch der Rück­blick auf 100 Jah­re Abschie­be­haft in Deutsch­land. Dabei ist nicht nur die Tat­sa­che, dass seit 100 Jah­ren Men­schen sys­te­ma­tisch in Haft genom­men wer­den, ohne über­haupt ein Ver­bre­chen began­gen zu haben, ein Pro­blem, son­dern auch der gesell­schaft­li­che Umgang damit. Eben­so ist die Tat­sa­che ein Pro­blem, dass sys­te­ma­tisch Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen began­gen wer­den, die durch aktu­el­le Geset­zes­än­de­run­gen noch ver­stärkt wer­den. Und den­noch erregt die­ses The­ma nur ver­ein­zelt die gesell­schaft­li­che Aufmerksamkeit.

Ras­sis­ti­sche Tra­di­ti­on seit 1919

Die Wur­zeln der Abschie­be­haft fußen auf den Aus­län­der­ge­set­zen der Wei­ma­rer Repu­blik, die wie­der­um aus dem All­ge­mei­nen Preus­si­schen Land­recht von 1794 resul­tie­ren. Die­se bezo­gen sich vor­ran­gig auf eine wirt­schaft­li­che Ver­wert­bar­keit der Arbeits­kraft von Ausländer*innen, die anpas­sungs­wil­lig waren. Die Abschie­be­haft wird jedoch erst seit der Wei­ma­rer Repu­blik als sys­te­ma­ti­sches Ord­nungs­in­stru­ment ange­wen­det.[1] Wie aus dem Text “Geschich­te der Abschie­be­haft” der Abschie­be­haft­grup­pe Leip­zig her­vor­geht, ist sie “als staats- und ord­nungs­po­li­ti­sche Umset­zung des gesell­schaft­li­chen Anti­se­mi­tis­mus, vor allem gegen die Juden und Jüdin­nen aus Ost­eu­ro­pa” ein­ge­setzt worden.[2] “Bis heu­te sind die gesetz­li­chen Grund­la­gen zuneh­mend ver­fei­nert und ver­schärft wor­den. Erwei­tert auf alle Aus­län­de­rIn­nen bil­det sie den unver­än­der­ten Kern der seit den 20er Jah­ren prak­ti­zier­ten Abschiebehaft.”[3]

Die Situa­ti­on ver­schlim­mer­te sich in den letz­ten Mona­ten durch eine Zemen­tie­rung die­ser ras­sis­ti­schen Tra­di­ti­on per Gesetz. Das am 17. April 2019 vom Bun­des­ka­bi­nett beschlos­se­ne und von Horst See­hofer for­cier­te „Geord­ne­te-Rück­kehr-Gesetz“ ist dabei mit dem euro­päi­schem Recht nicht ver­ein­bar. Dar­in wird ein struk­tu­rel­ler Aus­bau der Insti­tu­tio­nen gefor­dert, der Men­schen unschul­dig in Haft bringt und eine Aus­wei­tung der Inhaf­tie­rung auch auf ‘nor­ma­le’ Haft­an­stal­ten regeln soll. Und das obwohl der euro­päi­sche Gerichts­hof im Jahr 2014 urteil­te, dass die Unter­brin­gung in regu­lä­ren Gefäng­nis­sen unter­sagt ist.

Außer­dem wird es für Asyl­su­chen­de durch die Ver­schär­fung des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz zuneh­mend schwe­rer in Deutsch­land eine Zukunft zu fin­den. Durch den Ent­zug von Sozi­al­leis­tun­gen und die Ver­un­si­che­rung von aner­kann­ten Geflüch­te­ten durch die Ver­län­ge­rung der Frist für Wider­rufs­ver­fah­ren auf fünf Jah­re wird eine sys­te­ma­ti­sche Ver­drän­gung von Geflüch­te­ten gesetz­lich ver­an­kert, was unter ande­rem von Pro­Asyl stark kri­ti­siert wur­de. Zudem wur­de eine neue Dul­dungs­art ein­ge­führt, die »Dul­dung für Per­so­nen mit unge­klär­ter Iden­ti­tät«, durch die betrof­fe­ne Men­schen stig­ma­ti­siert wer­den und ihnen der Weg in ein Blei­be­recht erschwert wird. Laut Aus­sa­gen von Pro­Asyl wird auch die Arbeit mit geflüch­te­ten Men­schen stig­ma­ti­siert und kri­mi­na­li­siert.[4]

Die Abschie­be­haft ist ein Aus­druck des struk­tu­rel­ler Ras­sis­mus, dem wir täg­lich begeg­nen. Im Jahr 2018 hät­ten 57.035 Men­schen abge­scho­ben wer­den sollen[5]. Nur die Hälf­te die­ser Men­schen hat das Land ver­las­sen. Dabei wird der häu­figs­te Grund für geschei­ter­te Abschie­bun­gen, laut Bun­des­re­gie­rung, im Unter­tau­chen der Betrof­fe­nen gesehen.

Unrecht­mä­ßi­ge Inhaftierung

Wer kei­nen gesi­cher­ten Auf­ent­halts­sta­tus hat, so das aktu­el­le Aus­län­der­ge­setz, hat auch kein Recht sich inner­halb der natio­nal­staat­li­chen Gren­zen zu bewe­gen und ris­kiert eine Inhaf­tie­rung. Der All­tag in Abschie­be­knäs­ten ist ein tabui­sier­tes The­ma, wel­ches die all­täg­li­che Repres­si­on ras­sis­ti­scher Will­kür ver­schlei­ert. Die Men­schen sind nicht nur von einem Frei­heits­ent­zug betrof­fen, son­dern sind teil­wei­se der Iso­la­ti­ons­haft aus­ge­setzt, wer­den gefes­selt, von ihren Fami­li­en getrennt und sind immer wie­der auch von Poli­zei­ge­walt betroffen.

Bei jedem drit­ten Fall einer Inhaf­tie­rung war die­se jedoch rechts­wid­rig. Der Rechts­an­walt Peter Fahl­busch betont wei­ter­hin, dass die Bun­des­re­gie­rung die Fäl­le der unrecht­mä­ßi­gen Inhaf­tie­rung sta­tis­tisch nicht erfasst und betont dabei den sys­te­mi­schen Cha­rak­ter die­ser Prak­ti­ken.[6] Oft wer­den Men­schen nur auf­grund der Ver­mu­tung inhaf­tiert, dass sie unter­tau­chen könn­ten. So zum Bei­spiel, wenn sie bei einem unan­ge­mel­de­ten Besuch der Jus­tiz nicht zuge­gen sind.

Abschieberealität

In Deutsch­land gibt es unge­fähr 500 Abschie­be­haft­plät­ze. Abschie­be­knäs­te, wie die in Büren, Eich­stätt, Mün­chen, Ber­lin und Des­sau sind gigan­tisch auf­ge­bla­se­ne insti­tu­tio­nel­le Orga­ni­sa­ti­ons­rah­men, die in kei­nem Ver­hält­nis zu der Sache ste­hen. In Mün­chen über­bie­ten sich die sur­rea­len Ideen der Ver­fech­ter die­ser Prak­ti­ken. Hier war­ten Men­schen in Wohn­con­tai­nern gleich in einem Flug­ha­fen-Han­gar auf ihre Abschie­bung. Die­sen hat die Bun­des­re­gie­rung für monat­li­che 420.000 Euro ange­mie­tet. Die Unter­kunft bie­tet Platz für unge­fähr zehn Personen.

Es sol­len wei­te­re Plät­ze und Insti­tu­tio­nen dazu­kom­men. Die zuneh­men­de Zahl an Plät­zen in Abschie­be­ge­fäng­nis­sen bedeu­tet aber nicht im glei­chen Maße auch mehr Abschie­bun­gen. Laut der Bun­des­re­gie­rung wur­den zwi­schen 2015 und 2017 mehr als dop­pelt so vie­le Men­schen inhaf­tiert, die Zahl der Abschie­bun­gen ist aber kaum gestie­gen. Daher for­dert die Kam­pa­gne “100 Jah­re Abschie­be­haft” auch eine kom­plet­te Abschaf­fung die­ser rechts­wid­ri­gen Prak­ti­ken. An die­sem Wochen­en­de wird daher in meh­re­ren Städ­ten mobilisiert.


Bun­des­wei­te Akti­ons­ta­ge “Abschie­be­haft abschaffen!”

Vom 10.-12.05.2019 wird es bun­des­wei­te Akti­ons­ta­ge geben, hier sind eini­ge Städ­te aufgelistet:

Dres­den – 11.05.: Demo “100 Jah­re sind genug!” (Link | FB-Event),
mit After Demo Space (Link | FB-Event)

Des­sau – 11.05.: Inter­kul­tu­rel­les Stra­ßen­fest “Spiel­plät­ze statt Haft­plät­ze!” (Link| FB-Event)

Hal­le (Saa­le) – 11.05.: Kund­ge­bung und gemein­sa­me Anrei­se nach Des­sau (FB-Event)


Zita­te

1 zag online
2, 3, 6. Ebd.
4. Pro­Asyl vom 17.04.2019
5. Zeit online vom 17.04.2019

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