BUND kri­ti­siert Baum­fäl­lun­gen in der Heideallee

Für die neue Stadt­bahn-Tras­se am Gim­rit­zer Damm und die Neu­an­la­ge eines Kreis­ver­kehrs am Ver­kehrs­kno­ten­punkt Wein­berg­cam­pus sind heu­te 30 Pla­ta­nen des Alt­baum­be­stan­des durch die HAVAG gefällt wor­den. Verbandsvertreter*innen des BUND Sach­sen-Anhalt hat­ten zuvor im Rah­men der öffent­li­chen Betei­li­gung inner­halb der Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung für die­ses raum­be­deu­ten­de Vor­ha­ben gegen die Fäl­lung gekämpft.

So wur­de frist­ge­recht eine aus­führ­li­che Stel­lung­nah­me mit sie­ben Ein­wen­dun­gen gegen das Vor­ha­ben ein­ge­reicht, wel­che bei der Teil­nah­me am Erör­te­rungs­ter­min im Umwelt­amt im August noch ein­mal per­sön­lich bekräf­tigt wor­den sind. Dar­auf­hin wur­de dem BUND von Sei­ten der Geneh­mi­gungs­be­hör­de zuge­si­chert, recht­zei­tig vor Ertei­lung der Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung zur Fäl­lung infor­miert zu wer­den. Vom Beginn der Fäll­ar­bei­ten hat der BUND letzt­end­lich aber erst zufäl­lig ges­tern Abend – weni­ge Stun­den bevor der ers­te Baum gekappt wur­de – aus der Pres­se erfah­ren. Dabei ist die den Arti­keln zugrun­de lie­gen­de Pres­se­mit­tei­lung der HAVAG – wel­che sich in ers­ter Linie und vor allem auf die Ver­kehrs­um­lei­tung wäh­rend der Fäll­ar­bei­ten bezog – teil­wei­se falsch: So ist zu lesen, dass „im Rah­men der öffent­li­chen Betei­li­gung aller aner­kann­ten Natur­schutz­ver­bän­de […] alle Ein­wen­dun­gen hin­rei­chend erör­tert wer­den“ konn­ten. Dies ist nicht der Fall. Die vor­ge­brach­ten Ein­wen­dun­gen zu Kon­flik­ten mit dem Arten­schutz konn­ten durch die Vor­ha­ben­trä­ge­rin HAVAG nicht aus­ge­räumt wer­den, eben­so wur­den auch die Ein­wen­dun­gen wei­te­rer Teilnehmer*innen nicht entkräftet.

Ein­wen­dun­gen konn­ten nicht aus­ge­räumt werden

Dies ist im Pro­to­koll zum Erör­te­rungs­ter­min nach­zu­le­sen. Dass die Fäl­lun­gen jetzt genau vor Weih­nach­ten statt­fin­den, wo ein Groß­teil der Bürger*innen mit Fei­er­tags­pla­nun­gen beschäf­tigt und vie­le gar nicht in Hal­le sind, hat dabei ein beson­de­res Geschmäck­le. Auch dass bereits zwei Tage nach Ein­gang der Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung sämt­li­che Bäu­me gefällt sind, lässt ver­mu­ten, dass die HAVAG – anders als die aner­kann­ten Natur­schutz­ver­bän­de und wei­te­re Einwender*innen – bereits vor­ab von der Ertei­lung der Geneh­mi­gung wuss­te. Und dies, obwohl für die Aus­stel­lung der Geneh­mi­gung not­wen­di­ge, aber feh­len­de Unter­la­gen erst zwei Wochen vor Fäll­ter­min durch die HAVAG nach­ge­reicht wor­den sind – ohne dass die­se noch ein­mal zur öffent­li­chen Ansicht aus­ge­legt wor­den sind. „Es wird unwei­ger­lich der Ein­druck erweckt, dass hier aus Angst vor einer Bürger*innenmobilisierung zwi­schen der Stadt, der Vor­ha­ben­trä­ge­rin HAVAG und der Geneh­mi­gungs­be­hör­de Still­schwei­gen ver­ein­bart und die Fäl­lun­gen in einer Art Nacht- und Nebel­ak­ti­on durch­ge­führt wur­den“, so Ralf Mey­er, Lan­des­vor­sit­zen­der des BUND Sachsen-Anhalt.

Nacht- und Nebel­ak­ti­on an der Stadtbahntrasse

Der BUND bleibt bei sei­ner Posi­ti­on, dass die Fäl­lun­gen mit gel­ten­dem Arten­schutz­recht nicht ver­ein­bar sind (sie­he Pres­se­mit­tei­lung vom 13.09.18) und die geplan­ten Ersatz­maß­nah­men nicht aus­rei­chen, um einen äqui­va­len­ten Ersatz in räum­li­chem Zusam­men­hang zur Ein­griffs­flä­che zu schaf­fen. Die jun­gen Bäu­me der Ersatz­pflan­zun­gen kön­nen die Öko­sys­tem­dienst­leis­tun­gen der Alt­bäu­me hin­sicht­lich Stadt­kli­ma und Habi­tat­an­ge­bot über meh­re­re Jahr­zehn­te nicht erset­zen. Zudem sind sie deut­lich anfäl­li­ger für Tro­cken­stress, ein Über­le­ben in Zei­ten von Kli­ma­wan­del und Dür­re ist selbst bei auf­wän­di­gen und kost­spie­li­gen Gieß- und Pfle­ge­maß­nah­men über Jah­re hin­weg ungewiss.

Nacht- und Nebelaktion

Der BUND for­dert, dass die HAVAG eine Rich­tig­stel­lung hin­sicht­lich nicht aus­ge­räum­ter Ein­wen­dun­gen ver­öf­fent­licht. Wei­ter­hin for­dert der BUND im Hin­blick auf wei­te­re Pla­nun­gen von Bau­maß­nah­men, dass eine öffent­li­che Betei­li­gung ihrem Namen gerecht wird und zukünf­tig trans­pa­rent und ergeb­nis­of­fen durch­ge­führt wird. Mitarbeiter*innen der Geneh­mi­gungs­be­hör­den müs­sen wei­sungs­frei und ohne poli­ti­schen Druck allein auf Grund­la­ge gel­ten­den Rechts und ihrer fach­li­chen Exper­ti­se ent­schei­den dür­fen, ob sie ein Vor­ha­ben geneh­mi­gen oder nicht.

Rück­fra­gen unter:  ralf.meyer@bund-halle.de ; Tel. 0163 2901803 

Fotos: © Nico­le Hermes/BUND

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