Nach der Kla­ge ist vor der Klage

Die gemein­sa­men Beschwer­den der BI Saa­le­tal und des NABU Deutsch­land wer­den der­zeit bei der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on geprüft. Par­al­lel dazu soll auch wie­der vor deut­schen Gerich­ten ein mög­lichst bal­di­ger Bau­stopp der A 143 erwirkt werden.

In einem neu­en Ver­fah­ren soll das nach der euro­päi­schen Flo­ra-Fau­na-Habi­tat-Richt­li­nie gel­ten­de Ver­schlech­te­rungs­ver­bot für euro­pä­isch geschütz­te Lebens­räu­me im Wir­kungs­be­reich der Auto­bahn­tras­se der A143 durch­ge­setzt werden.

Die­ser wei­te­re juris­ti­sche Weg soll über das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt und poten­ti­ell über das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt und wenn nötig zur Anru­fung des Euro­päi­schen Gerichts­hofs füh­ren. Für die­ses zusätz­li­che juris­ti­sche Ver­fah­ren wird auch wie­der um finan­zi­el­le Unter­stüt­zung gebe­ten. Spen­den­kon­ten sind auf der Inter­net­sei­te der BI aufgelistet.
https://bi-saaletal.de/aktiv-werden/

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