Die BI Saaletal und der NABU Deutschland haben im Zusammenhang mit einer gescheiterten Klage gegen Ausbau der A43 mehrere Beschwerden beim europäischen Gerichtshof in Brüssel eingereicht. Die BI und der Verband bemängeln die Rechtspraxis in Deutschland, bei der unter anderem viel zu kurze Fristen dazu führen, dass klagende Umweltverbände benachteiligt würden. Weiterhin mahnen die Beschwerdeführenden auf mangelhafte Regelungen in Deutschland im Zusammenspiel mit der Rechtsaufsicht auf europäischer Ebene an. Bei juristischem Erfolg hoffen die Akteure auf einen besseren Schutz vieler FFH-Gebiete und ein Aus für den Fertigbau der A143.
Die erste Beschwerde richte sich gegen die Benachteiligung von klagenden Naturschutzverbänden, konkret gegen die aktuelle Rechtslage und Praxis in Deutschland, welche Kläger und Beklagte in Prozessen gegen umweltschädliche Projekte ungleich behandele. Damit werde gegen die Grundrechtecharta der EU verstoßen, teilte die BI mit. Zum Nachweis hat die BI gemeinsam mit einem Rechtsanwalt eine Reihe von Urteilen und Belegen gesammelt und dokumentiert.
Die zweite Beschwerde beziehe sich auf die europäisch geregelte Vorlagepflicht von europarechtlich relevanten Rechtsfragen beim europäischen Gerichtshof. Dies meine im konkreten Fall, dass Klagen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz die europäische Regelungen tangieren wie z.B. wenn die Genehmigung des Baus der A143 durch das untere Saaletal eigentlich gegen das Europäische Verschlechterungsverbot verstoßen, nicht allein in Deutschland geregelt werden dürften.
Aus Sicht der beschwerdeführenden BI und des NABU hätte diese und viele weitere Klagen dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden müssen. Statt dieses Vorgehen klar zu regeln, habe Deutschland das Verfassungsgericht als Instanz dafür eingesetzt und verbaue damit de facto eine übergeordnete, europäische Einschätzung in Streitfragen zum Umweltschutz.
Die Beschwerde adressiert unter anderem Rechtsprobleme, die sich in der Verhandlung des Bebauungsplanes der Autobahn 143 im Jahr 2018 und 2019 gezeigt haben. Konkret wurde bei diesem Teilstück der Autobahn, die durch die Naturschutz- und Fauna-Flora-Habitate (FFH) von besonderem europäischen Rang im Saaletal westlich von Halle führt, FFH-Umweltrecht ignoriert.
Wenn die Beschwerde erfolgreich ist, sollte dies hunderte weitere FFH-Gebiete in Deutschland besser schützen und Auswirkungen auf den Weiterbau der A143 haben. NABU und BI Saaletal hoffen, dass so die Zerstörung der Naturschutzgebiete noch gestoppt werden kann. NABU und BI Saaletal hoffen, dass so die Zerstörung der Naturschutzgebiete noch gestoppt werden kann.
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