Wer an Rente denkt, denkt meist an eine willkommene schöne Zeit. Nicht wenige versuchen sogar selbst frühzeitig in Rente gehen zu können bzw. zu dürfen, aber was ist wenn man zwangsweise in Rente gehen soll, wenn man ohne seinen Willen in die Rente geschickt wird? Wer früher in Rente geht, dem ist klar das er mit Abzügen (in diesem Jahr mit 8,4 % oder mehr) rechnen muss, aber was ist wenn diese Abzüge zum kleinsten Problem werden? Dann könnte es daran liegen, das die zu erwartende Rente unterhalb des Grundsicherungsniveaus liegt. Laut SGB XII liegt diese in Höhe des Hartz IV Satzes. Wie das gibt es nicht, das werden sie doch jetzt denken? Niemand muss in Deutschland unterhalb dieser Grenze leben. Doch aber genau das kann passieren.
Denn der § 12a - Vorrangige Leistungen, im SGB II lautet wie folgt: “Leistungsberechtigte sind verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen (…). Somit wird die Rente zur Zwangsrente. Nun aber wissen wir das kaum noch ein Rentenempfänger in den Genuss kommt, eine volle Rente zu bekommen. Somit müsste hier aufgestockt werden. Fatal aber wenn die Rente mit 63 kommt und die Aufstockung, in dem Falle die Grundsicherung erst mit 65 Jahren. Hier entsteht eine Bezugslücke von mindestens 2 Jahren.
Für Ausnahmen wurde noch der § 13 Absatz 2 des SGB II geschaffen der wie folgt lautet: “Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, ohne Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen und für welche Dauer Hilfebedürftige nach Vollendung des 63. Lebensjahres ausnahmsweise nicht verpflichtet sind, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen.” Denn die Unbilligkeitsverordnung vom 14. April 2008 lässt keine sozialverträglichen Ausnahmen zu.
Was also bleibt, ist die Beantragung von Sozialgeld, denn Wohngeld allein kann die Lücke nicht schließen. Verordnete Altersarmut trifft immer mehr Menschen, weil zum einen kaum einer noch 40 Jahre am Stück arbeiten darf - mangels Stellen, oder weil man prekär beschäftigt ist. Immer weniger Menschen verdienen genügend um im Alter eine Regelrente bekommen zu können die über der Grundsicherung liegt.
Letztlich wird diese Situation noch durch das Absenken des Rentenniveaus verschärft. Was dazu führt, dass immer mehr Rentner sich noch etwas dazu verdienen müssten, aber selbst das wird ihnen verwehrt. Denn gerade mal 15% eines Zuverdienstes dürften sie behalten. Selbst ein Hartz 4 Empfänger darf einen Freibetrag von 100 Euro behalten, der Rentner darf das nicht. Bedenkt man, das es für einen bisher Arbeitstätigen allein schon sehr schwer ist Arbeitslosengeld in Empfang zu nehmen, rutscht dieser dann noch in Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) ist das gleich nochmal ein Schlag ins Gesicht. Aber nun soll es gleich noch eine Stufe nach unten gehen(?) und man soll Sozialgeld beantragen. Menschen 3. Klasse müsste man das nennen. Ja, das ist unfassbar.
Wer arbeitslos ist und gerade 63 Jahre alt wird, steht genau diesem Fall entgegen. Wer in einer Gewerkschaft ist sollte umgehend Rechtsschutz beantragen oder dies durch einen Anwalt auf den Weg bringen lassen. Und dann hoffen das der Richter einen Härtefall bestätigt.
Matthias Knoth
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