Im vergangenen Jahr wurde am Landgericht Dessau in zweiter Instanz ein klares Urteil gesprochen. Die an den ersten sonnigen Tagen im Jahr mit dem Ausschwärmen der sich erleichternden Bienen vom Himmel fallenden Kottröpfchen seien von den klagenden Besitzern des betroffenen Daches und der befleckten Poolabdeckung zu dulden.
Hätten die Anwälte unserer Nachbarn ihre Forderungen einer teuren Handreinigung der tannengrünen Dachziegel durchsetzen können, würde das Imkern im Umfeld der in den Dörfern nunmehr weit verbreiteten dunkel glasierten Eindeckungen zum riskanten Vergnügen. Die Fragen der Richter an die Klägerin umkreisen den neu zu bestimmenden Begriff der Ortsüblichkeit: „Gibt es in ihrem Dorf Obstbäume?“„Ja.“ Ein leises Lächeln der Juristin. „Haben sie Blumen? „Nein.“ Wie werden die zukünftigen Antworten in der Allgegenwart von Zierrasen, Koniferen und Koi-Teichen lauten?
In Berlin ist die Imkerei jedenfalls ortsüblich. Im Spreeathen tummeln sich die meisten Imker im Land, neuerdings stehen dort Bienenkisten auf Dächern und Balkonen. Auch wenn es den hippen Jungimkern selten um eine hohe Ausbeute geht, sie ernten oft mehr und weniger belasteten Honig, als die vereinsamten Bienenväter auf dem Land. Dort haben die noch bis zur Wende von den Bauern umworbenen fleißigen Bestäuber in den wildkrautfreien Weiten industrieller Landwirtschaft nichts mehr zu suchen. Für die tagaus tagein Gift sprühenden Lohnunternehmen wäre es sicher ein Segen, gäbe es keine Bienen mehr. Denn verfehlen sie die gute fachliche Praxis, fällt neben den vielen gefährdeten Insektenarten allein der Verlust von Bienen ins Gewicht.
Max Baumann/ Text & Foto www.immenwohl.de