Der deutsche Bundestag hat die Novelle des BND-Gesetzes mit den Stimmen der regierenden schwarz-roten Koalition beschlossen. Geheimdienstliche Praktiken im Inland, wie sie von der Behörde bislang illegal angewendet wurden, sind durch die neuen Regelungen nun auch für den deutschen Auslandsnachrichtendienst erlaubt. Unter anderem dürfen jetzt Telefon- und Internetverbindungen überwacht werden.
Scharfe Kritik übte nicht nur die Opposition im, sondern auch außerhalb des Parlamentes, darunter die FDP. So kündigte die ehemalige FDP-Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger eine Klage vor dem Verfassungsgericht gegen das Gesetz an. „Der deutsche Auslandsgeheimdienst, der tief im Sumpf der illegalen Überwachung mit den USA und Großbritannien steckt, erhält neue, ausgedehnte Befugnisse, die teilweise verfassungswidrig sind.", so die liberale Rechtspolitikerin gegenüber Pressevertretern.
Einen Tag zuvor hatte ein Bündnis von überwachungskritischen zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter amnesty international, Digitale Gesellschaft e.V. und Reporter ohne Grenzen vor dem Brandenburger Tor demonstriert und anschließend im Bundestag eine Petition übergeben. Diese enthielt 20.000 Unterschriften gegen das Gesetz und wurde von keinem der SPD- oder CDU/CSU – Abgeordneten entgegengenommen.
Bei der Veranstaltung der Überwachungsgegner trat auch der ehemalige NSA-Technikchef und Whistleblower William Binney auf.
Link zum original Gesetzestext (Quelle: Deutscher Bundestag - pdf)
Foto: zukünftige BND-Zentrale in Berlin © Andres Levers CC-BY-NC