Anfang Juni 2019 hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e. V. vom Dessauer Umweltbundesamt die Anerkennung zur Einlegung von Rechtsbehelfen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz erhalten.
Diese Anerkennung bezieht sich auf die Bundesländer Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Somit besitzt der AHA für diese Bundesländer nun erweiterte Mitwirkungs- und Klagerechte. Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz vereinfacht in seiner am 2. Juni 2017 novellierten Form den Zugang anerkannter Umweltvereinigungen zu Gerichten, um die Rechtmäßigkeit umweltrelevanter Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen.
Doch die Mitwirkungsrechte kleinerer Umweltverbände wurden in der Vergangenheit oftmals in Frage gestellt oder schlicht ignoriert. Das Umweltbundesamt hat in den vergangenen Wochen einer ganzen Anzahl kleinerer Umweltverbände vereinfachte Klagerechte zugesprochen, so etwa auch dem "Naturschutz und Kunst - Leipziger Auwald e. V.". Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz zielt ausdrücklich auf die Vernetzung lokaler Praktiker der Umweltverbandsklage über Ländergrenzen hinweg ab, was sich in Problemfällen wie Halles "Nordumfahrung" und dem "Saale-Elster-Kanal" jetzt schon als nützlich erweist.