Neue Kla­ge gegen A143: Bau­stopp und Ver­bot der Inbe­trieb­nah­me gefordert

Die Bür­ger­initia­ti­ve Saa­le­tal und der Regio­nal­ver­band des NABU haben eine gemein­sa­me Kla­ge gegen den Bau der Auto­bahn A 143 ein­ge­reicht. In der beim Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt ein­ge­reich­ten Kla­ge­schrift for­dern sie einen sofor­ti­gen Bau­stopp und ein Ver­bot der Inbetriebnahme. 

Aus­bau ver­stößt gegen Naturschutzrecht

Die kla­gen­den Umwelt­schüt­zer beru­fen sich dabei juris­tisch auf eine EU-Recht, wonach ein Ver­schlech­te­rungs­ver­bot für beson­ders geschütz­te Lebens­räu­me inner­halb von Flo­ra-Fau­na-Habi­tat-Gebie­ten fest­ge­legt sei. Weil der Auto­bahn­bau und -betrieb unver­meid­ba­re  Schä­di­gun­gen solch umwelt­recht­lich geschütz­ter Lebens­räu­me mit sich brin­gen wür­de, sei die Füh­rung der A143 im Saa­le­tal nach euro­päi­schem und bun­des­deut­schem Natur­schutz­recht nicht zulässig.

Der Aus­bau der so genann­ten „West­um­fah­rung“ von Hal­le gehört bereits seit Jahr­zehn­ten zu den umstrit­tens­ten Ver­kehrs­pro­jek­ten in Deutsch­land, heißt es in einer Pres­se­mit­tei­lung der Akteu­re, die sich seit lan­gem gegen die Zer­stö­rung der ein­zig­ar­ti­gen Fluss­land­schaft von euro­päi­scher Bede­tung ein­set­zen. Ins­be­son­de­re die unter stren­gem Schutz ste­hen­den gefähr­de­ten Lebens­räu­me in der Por­phyr­kup­pen­land­schaft bei Brach­witz und Gim­ritz und auf den Muschel­kalk­hän­gen bei Lies­kau sei­en enorm emp­find­lich gegen­über Zer­schnei­dung, Lärm und Abga­sen. Der kla­gen­de Umwelt­ver­band und die BI for­dern, die­se beson­de­ren Kost­bar­kei­ten unse­res Natur­er­bes für die nach­kom­men­den Genera­tio­nen zu bewah­ren und den Wei­ter­bau der A 143 zu stoppen.

Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt teil­te nach Ein­gang der Kla­ge mit, kei­nen vor­läu­fi­gen Bau­stopp anzuordnen.

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