Das Planfestellungsverfahren zum weiteren Ausbau des Flughafens Leipzig-Halle geht in eine eine neuerliche Runde. Die BI gegen Fluglärm wertet das als Erfolg der beharrlichen Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange haben nun erneut die Möglichkeit, ihre Einwände gegen den Ausbau zu formulieren und einzureichen.
Alle bisherigen Einwendungen bleiben weiterhin gültig, teilt die BI gegen Fluglärm mit. Gleichwohl hätten sich Veränderungen zentraler Bewertungsparameter ergeben, die auch Stadtgebiete von Halle sowie weitere Kommunen betreffen könnten. Auch seien viele Träger öffentlicher Belange nicht in das Verfahren einbezogen, geschweige denn angehört worden.
Die BI hat zur Unterstützung der Erhebungen Mustereinwände vorbereitet und hält diese zum download bereit. Die BI fordert die betroffenen Bürgerinnen und Bürger auf, in ihrem ureigensten Interesse diese neuerliche Gelegenheit des Widerspruchs wahrzunehmen.
Die BI gegen Fluglärm veröffentlichte im Juli 2023 zuletzt einen aktuellen und alarmierenden Fluglärmreport. Bereits jetzt ist die Belastung außerordentlich hoch. So habe es laut BI-Statistik allein im Monat Juli 3430 Starts und Landungen in der Nacht zwischen 22 und sechs Uhr gegeben. Nach einem Ausbau würde sie unverhältnismäßig ansteigen.
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