Repro­duk­ti­ve Rech­te in Zei­ten von Corona

Die aktu­el­le Situa­ti­on erschwert die ohne­hin schwie­ri­gen Bedin­gun­gen für unge­wollt Schwan­ge­re. Wir sind eine Grup­pe von Stu­die­ren­den in Hal­le, die sich inten­siv mit dem The­ma Schwan­ger­schafts­ab­bruch unter den der­zei­ti­gen Auf­la­gen beschäf­tigt hat. Ein Anstoß hier­zu waren die Pres­se­mit­tei­lung und der offe­ne Brief von „Doc­tors for Choice“ [1,2] , einem deutsch­land­wei­ten Netz­werk, in wel­chem vor allem Ärzt*innen und Medi­zin­stu­die­ren­de ver­tre­ten sind.

Dar­in wer­den sämt­li­che Pro­ble­me, die nun zu einem in Deutsch­land ohne­hin kom­pli­zier­ten Vor­gang des Schwan­ger­schafts­ab­bru­ches noch hin­zu­kom­men, auf­ge­zählt. Um uns ein eige­nes Bild der Situa­ti­on zu machen, haben wir zu Bera­tungs­stel­len, gynä­ko­lo­gi­schen Pra­xen und Kran­ken­kas­sen Kon­takt auf­ge­nom­men. In unse­rem Text wer­den wir auf den Ablauf eines Schwan­ger­schafts­ab­bru­ches ein­ge­hen und die durch aktu­el­le Auf­la­gen ent­stan­de­ne Situa­ti­on kon­kret für Hal­le schil­dern. Wir wol­len auf die repro­duk­ti­ven Rech­te von unge­wollt Schwan­ge­ren auf­merk­sam machen. Um in Deutsch­land einen Schwan­ger­schafts­ab­bruch vorzunehmen,muss eine Pflicht­be­ra­tung absol­viert wer­den. Zwi­schen der Bera­tung und dem­Schwan­ger­schafts­ab­bruch müs­sen min­des­tens drei Tage lie­gen. Par­al­lel dazu muss gege­be­nen­falls die Kran­ken­kas­se kon­tak­tiert werden,um einen Antrag für die Kos­ten­über­nah­me (dies meist per­sön­lich), zu stel­len. Gleich­zei­tig muss die Fest­stel­lung der Schwan­ger­schaft durch eine gynä­ko­lo­gi­sche Unter­su­chung erfol­gen, even­tu­ell die Über­wei­sung zu einer ande­ren Praxis,die den Ein­griff durch­führt. Dort gibt es dann ein Vor­ge­spräch, einen Ter­min für den Abbruch (ope­ra­tiv oder medi­ka­men­tös ) und eine Nach­un­ter­su­chung. Prin­zi­pi­ell muss bei Per­so­nen, die selbst kein oder nur wenig Deutsch spre­chen, fast über­all ein*e Übersetzer*in mit­kom­men, da sowohl Bera­tungs­stel­len als auch Frauenärzt*innen in sel­tens­ten Fäl­len mehr­spra­chig auf­ge­stellt sind.

Zugang zu Schwan­ger­schafts­ab­brü­chen akut gefährdet

Das sind sehr vie­le Schrit­te und Kon­tak­te, die durch Ein­schrän­kun­gen in Bera­tungs­stel­len, Pra­xen und Kli­ni­ken sowie Zugangs­pro­ble­me durch die Aus­gangs­sper­re noch schwie­ri­ger zu rea­li­sie­ren sind.„Aufgrund der Coro­na-Pan­de­mie ist der Zugang zu Schwan­ger­schafts­ab­brü­chen nun­mehr akut gefähr­det“, liest es sich in der Pres­se­mit­tei­lung von Doc­tors­for­choice. Befürch­tet wird dabei ganz kon­kret, dass ein Schwan­ger­schafts­ab­bruch inner­halb der lega­len Frist von 12 Wochen nicht mehr mög­lich ist und Betrof­fe­ne „zu ‚unsi­che­ren Abtrei­bungs­me­tho­den‘ grei­fen mit der Gefahr von gesund­heit­li­chen Schä­den wie Ent­zün­dun­gen, Ste­ri­li­tät, Blu­tun­gen, bis hin zum Tod“. Eine wei­te­re Sor­ge ist, dass „es zu mehr uner­wünsch­ten Schwan­ger­schaf­ten infol­ge der Zunah­me häus­li­cher Gewalt, sexua­li­sier­ter Gewalt und Ver­ge­wal­ti­gun­gen als Fol­ge der Aus­gangs­be­schrän­kun­gen“ kommt.

Wie ist die aktu­el­le Situa­ti­on in Halle?

Pro Fami­lia hat in ihrem kos­ten­los zugäng­li­chen Infor­ma­ti­ons­do­ku­ment zum Schwan­ger­schafts­ab­bruch als ers­ten Schritt den Ter­min bei  einer staat­lich aner­kann­ten Bera­tungs­stel­le genannt [3]. Unse­re Recher­che hat erge­ben, dass die AWO in Hal­le auf tele­fo­ni­sche Bera­tung – mit oder ohne Video – umge­stie­gen ist. Die Bera­tungs­be­schei­ni­gung muss dann, unter Beach­tung des Min­dest­ab­stan­des, per­sön­lich abge­holt­wer­den. Da die Räum­lich­kei­ten dort groß genug sind, kann bei dring­li­chem­Wunsch auch eine kon­takt­lo­se Bera­tung im Büro erfolgen.

Die Antrag­stel­lung für die Kos­ten­über­nah­me durch die Kran­ken­kas­sen erfolgt nor­ma­ler­wei­se durch ein per­sön­li­ches Gespräch. Auf­grund der aktu­el­len Situa­ti­on wird der Antrag bei der KKH ( Kauf­män­ni­sche Kran­ken­kas­se) in Hal­le nun pos­ta­lisch oder per E-mail über­mit­telt, eine Prä­senz ist hier nicht nötig. Der aus­ge­füll­te Antrag, inklu­si­ve Beschei­ni­gung der Bera­tungs­stel­le und der letz­ten 3 Gehalts­nach­wei­se, muss dann pos­ta­lisch an die zen­tra­le Stel­le geschickt wer­den. Im Gespräch mit ande­ren Kran­ken­kas­sen, zum Bei­spiel der Tech­ni­ker Kran­ken­kas­se und der AOK, konn­ten wir Ähn­li­ches fest­stel­len. Die AOK Hal­le wird ab dem 27.April, bei vor­her ver­ein­bar­ten Ter­min, für drin­gen­de Fäl­le wie­der Bera­tun­gen vor Ort anbie­ten. Schwan­ger­schafts­ab­brü­che zäh­len weit­ge­hend als solch dring­li­che Ange­le­gen­hei­ten. In die­sem Fall ist es dann mög­lich, dass bei Vor­la­ge der oben genann­ten Doku­men­te in unmit­tel­ba­re Prü­fung geschieht und die Beschei­ni­gung für die Kos­ten­über­nah­me direkt aus­ge­stellt wer­den kann. Es bleibt ein hoher büro­kra­ti­scher Auf­wand, doch kommt es durch die Coro­na-Pan­de­mie wohl nicht zwangs­läu­fig zu Verzögerungen.

Teil­wei­se Ein­schrän­kung mög­li­cher Methoden

Flä­chen­de­ckend bestä­tig­ten uns gynä­ko­lo­gi­sche Pra­xen aus Hal­le, dass der Betrieb nicht ein­ge­schränkt sei. Für Hal­le konn­ten wir nach Tele­fon­re­cher­chen zwei Pra­xen aus­fin­dig machen, wel­che Schwan­ger­schafts­ab­brü­che durch­füh­ren. Der ein­zi­ge uns genann­te Unter­schied ist, dass eine der bei­den Pra­xen nun auf einen medi­ka­men­tö­sen Abbruch ver­zich­tet und nur einen ope­ra­ti­ven Schwan­ger­schafts­ab­bruch durch­führt. Bei der medi­ka­men­tö­sen Vari­an­te müs­se die Pati­en­tin mehr­fach in die Pra­xis kom­men und dies wol­le die Pra­xis ver­mei­den. Zusätz­lich wur­den wir auf das Uni­ver­si­täts­kli­ni­kum und die Tages­kli­nik Sil­ber­hö­he ver­wie­sen. Auf der offi­zi­el­len Lis­te der Bun­des­ärz­te­kam­mer ist jedoch kei­ne die­ser Stel­len zu fin­den. Die Ein­tra­gung dort erfolgt frei­wil­lig und bleibt den Ärzt*innen über­las­sen. Die Bera­tungs­stel­len wer­den jedoch selbst­ver­ständ­lich auf die betref­fen­den Pra­xen verweisen.

'Home-use' auch in Deutsch­land zulassen

All dies hin­ter­lässt uns mit gemisch­ten Gefüh­len. Zum Einen sind wir auf eine Art und Wei­se erleich­tert, dass hier in Hal­le nach wie vor Schwan­ger­schafts­ab­brü­che mög­lich sind und Betrof­fe­ne nicht hun­der­te Kilo­me­ter fah­ren müs­sen, um über­haupt eine Pra­xis für den Ein­griff zu errei­chen. Jedoch sind wir uns der inak­zep­ta­blen Lage im All­ge­mei­nen bewusst. Ein Schwan­ger­schafts­ab­bruch ist in Deutsch­land nach wie vor gesetz­lich als Straf­tat defi­niert. Die­ser Fakt ver­ur­sacht recht­li­che Hür­den und einen gro­ßen zeit­li­chen Auf­wand, der im Fall eines länd­li­chen Wohn­sit­zes wächst.

Gera­de unter den aktu­el­len Auf­la­gen und in Situa­tio­nen, in denen sich Betrof­fe­ne allein­er­zie­hend und/oder im Home­of­fice und/oder als Teil der Risi­ko­grup­pe wie­der­fin­den, ist die Belas­tung enorm hoch. Wir schlie­ßen uns der For­de­rung von Doc­tors for Choice an, dass auch in Deutsch­land der medi­ka­men­tö­se Abbruch mit ‘home-use’ zuge­las­sen wird. Die­ser soll­te unter tele­me­di­zi­ni­scher Beglei­tung bis zum Ende der neun­ten Schwan­ger­schafts­wo­che ent­spre­chend den Richt­li­ni­en der WHO ermög­licht wer­den. Um den Zugang auch unter den Pan­de­mie­be­stim­mun­gen zu gewähr­leis­ten, müs­sen Schwan­ger­schafts­ab­brü­che als not­wen­di­ge medi­zi­ni­sche Leis­tun­gen aner­kannt werden.

 

Rebec­ca, Camil­la und Amanda,Teil von Awa­reness für (H)alleawareness_fuer_halle@posteo.de

 

 


[1] https://doctorsforchoice.de/2020/03/pm-schwangerschaftsabbruch-corona/

 

[2] https://doctorsforchoice.de/2020/03/covid19-und-schwangerschaftsabbruch/

 

[3] https://www.profamilia.de/fileadmin/publikationen/ePub/kurzinfo_schwangerschaftsabbruch_
deutsch/html5.html#/1

 

[4] Die Kos­ten­über­nah­me erfolgt, wenn die Schwan­ge­re monat­lich 1.216 Euro oder weni­ger zur frei­en Ver­fü­gung hat. Der Betrag ändert sich bei Kin­dern oder teils durch die Mietpreise:
https://www.profemina.org/info-abtreibung/was-kostet-eine-abtreibung/abtreibung-zahlt-die-krankenkasse , Stand: 22.04.2020

 

 

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