ABSTIMMUNG21 hat die Ergeb­nis­se ausgezählt

Die ers­te selbst­or­ga­ni­sier­te bun­des­wei­te Volks­ab­stim­mung mit mehr als 350.000 ange­mel­de­ten Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mern ist aus­ge­zählt. Akti­vis­ten des Bünd­nis­ses ABSTIMMUNG21 gaben Anfang Novem­ber die Ergeb­nis­se öffent­lich­keits­wirk­sam am Ran­de der Ber­li­ner Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen bekannt.

Nach­dem im Früh­jahr durch ein basis­de­mo­kra­ti­sches Aus­wahl­ver­fah­ren die vier Abstim­mungs­fra­gen bestimmt wor­den waren,gaben im Ver­lauf des Som­mers dann hun­dert­tau­sen­de Men­schen ihre Stim­men zu den vier poli­ti­schen Fra­gen ab.

Beim Abstim­mungs­the­ma „Kei­ne Pro­fi­te mit Kran­ken­häu­sern“ konn­ten die Teil­neh­men­den für die Abschaf­fung des Fall­pau­scha­len­sys­tems votie­ren, was 97,12 % auch taten. Der Arzt Frie­der Hum­mes wies bei der Vor­stel­lung des Ergeb­nis­ses dar­auf hin, dass die ver­han­deln­sen Koali­ti­ons­par­tei­en im Lau­fe ihrer Bera­tun­gen das The­ma bereits weni­ger ein­deu­tig behan­deln wür­den als im Vor­feld der wah­len. Des­halb kön­ne der poli­ti­sche Druck durch die sym­bo­li­sche Volks­ab­stim­mung sehr hilf­reich sein, die­se brei­te For­de­rung auch durchzusetzen.

Auch die poli­tisch bri­san­te Streit­fra­ge zur Wider­spruchs­re­ge­lung bei der Organ­spen­de kam zur Abstim­mung und fand eine Mehr­heit von 70 Pro­zent JA bei 30 % NEIN-Stim­men. Dem­nach spra­chen sich mehr als zwei Drit­tel der Teil­neh­men­den für eine ent­spre­chen­de Ände­rung der bestehen­den Rege­lung zur Organ­spen­de aus, wonach eine Organ­spen­de nur zuläs­sig ist, wenn ein ein­deu­ti­ges JA per Organ­spen­de­aus­weis vor­liegt. Eine Abän­de­rung der Geset­zes­grund­la­ge hin zur Wider­spuchs­re­ge­lung wür­de bedeu­ten, dass allen Men­schen, die nicht aus­drück­lich wider­spro­chen haben, im Fal­le eines töd­li­chen Unfalls zu poten­zi­el­len Organspender*innen würden.

Der zur Abstim­mung vor­ge­le­ge­nen For­de­rung nach einer „Kli­ma­wen­de 1,5 Grad“ stimm­ten knapp 80 Pro­zent der Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer zu.

Und schließ­lich gab es noch eine über­deut­li­che Mehr­heit an JA – Stim­men für die For­de­rung nach der Ein­füh­rung bun­des­wei­ter Volks­ab­stim­mun­gen mit poli­ti­scher Ver­bind­lich­keit, wie sie Arti­kel 20 des Grund­ge­set­zes vorsieht.

An den Abstim­mungs­the­men sei noch ein­mal deut­lich gewor­den, dass Bun­des­tags­wah­len auf Per­so­nen anstatt auf bri­san­te poli­ti­sche The­men aus­ge­rich­tet sei­en, heißt es in einer Pres­se­er­klä­rung des Bünd­nis­ses. Wich­ti­ge Sach­fra­gen hin­ge­gen, von denen vie­le Men­schen wün­schen und wol­len, dass sie auf die poli­ti­sche Tages­ord­nung kom­men, könn­ten in Koali­ti­ons­ver­ein­ba­run­gen ver­schwin­den oder unkennt­lich gemacht werden.

>>Web­site des Bünd­nis­ses ABSTIMMUNG21

 

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