Nachdem es lange so aussah, als wäre in Sachsen-Anhalt eine ganz große Koalition von Autobahnbauern am Werk, wurde nun bereits die zweite Klage gegen die Nordverlängerung der Autobahn 14 beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht.
Die Naturfreunde Sachsen-Anhalt e. V. klagen fristgerecht gegen den Planfeststellungs-Beschluss vom 14.12.2020 zur A14-Nordverlängerung zwischen Osterburg und Seehausen-Nord (16,8 km). Angeführt werden zunächst formaljuristisch Gründe. Wichtige Unterlagen zum Autobahn-Ausbau wären den Umweltverbänden nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden. Das Bauprojekt basiere auf veralteten Annahmen, etwa was den Artenschutz oder den tatsächlichen Bedarf einer Autobahn angehe. Die Naturfreunde haben nun sechs Wochen Zeit für eine schriftliche inhaltliche Klagebegründung.
Neben Fragen der Bedarfsermittlung werden wohl Arten- und Biotopschutz im Vordergrund der Erörterungen stehen. Die A 14 soll den Seehausener Stadtforst durchschneiden und die alte Seehauser Landwehr zerstören. (Landwehren sind mittelalterliche Wallanlagen, die die Feldmark begrenzten.) Die Bürgerinitiative "Keine A14" betont die enorme kulturhistorische Bedeutung der Landwehr-Anlagen, die auch wichtige Biotope darstellen. Lokale touristische Anbieter sehen die versprochene zukunftsfähige Regionalentwicklung in Gefahr. Zahlreiche Fuß- und Radwege werden unterbrochen, Mountainbiker verlieren eine Übungsstrecke ...
Eine weitere Klage eines privaten Betroffenen läuft bereits seit Dezember 2020 gegen die A14-Planungen im Abschnitt Dahlenwarsleben-Wolmirstedt.
https://www.naturfreunde.de/ortsgruppe/landesverband-sachsen-anhalt
Foto: Keine A 14 auf Facebook